Euphydryas aurinia (Rottemburg, 1775)
Natura 2000: Anhang II
Der Goldene Scheckenfalter ist ein „Verschiedenbiotop-Bewohner“, d.h. eine Art, welche mehrere verschiedene Biotope bewohnt und sich dort wie ein Ein-Biotop-Bewohner verhält (WEIDEMANN 1995). In Sachsen-Anhalt ist der Goldene Scheckenfalter bisher ausschließlich in Feuchtbiotopen nachgewiesen worden. Populationen an Tauben-Skabiose in Kalkmagerrasen sind hier unbekannt, obwohl im südlichen Landesteil entsprechende Habitate vorhanden sind und der besonders in Süddeutschland vorkommende Trockenrasen-„Ökotyp“ bereits im nördlichen Thüringen (Eichsfeld) angetroffen werden kann.
Es ist davon auszugehen, dass der Goldene Scheckenfalter in Sachsen-Anhalt bis in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein auf extensiv bewirtschafteten Feuchtwiesen relativ weit verbreitet war. EVSA (2000) konnte 38 Vorkommensmeldungen zusammentragen, welche bis in das Jahr 1887 zurückreichen und sich mehr oder weniger über das ganze Land verteilen. Ehemalige Populationen der Art sind aus den naturräumlichen Haupteinheiten Harz (D37), Altmark (D29), Elbtalniederung (D09), Elbe-Mulde-Tiefland (D10), Fläming (D11), Thüringer Becken mit Randplatten (D18) sowie Östliches Harzvorland und Börden (D20) bekannt geworden. Lediglich 9 der recherchierten Nachweise gelangen nach 1980, Vorkommen mit aktuellen Nachweisen existieren aber entsprechend der Kartierungen durch EVSA (2006) nur noch in wenigen Bereichen des Harzes (D37). Mögliche, im Rahmen der landesweiten Kartierung 2006 jedoch ohne Falternachweis gebliebene Vorkommen befinden sich zudem im Elbe-Mulde-Tiefland (D10).
Der Goldene Scheckenfalter tritt meist in geringen bis mittleren Individuendichten auf, wobei in geeigneten Habitaten auch heute noch bis ca. 30 Falter an einem Tag zu beobachten sind. Insgesamt bleiben hierzulande aber die Abundanzen deutlich hinter den aus süddeutschen Trockenstandorten bekannten Werten zurück.
Innerhalb von FFH-Gebieten kommt der Goldene Scheckenfalter aktuell nur noch in den SCI 094 „Radeweg bei Hasselfelde“, 095 „Bere und Mosebach südwestlich Stiege“ und 096 „Selketal und Bergwiesen bei Hasselfelde“ vor. Außerhalb von FFH-Gebieten ist die Art nur noch aus dem Gebiet westlich von Hasselfelde bekannt.
Erfassung der Verbreitung
Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.
FFH-Stichprobenmonitoring
Das FFH-Stichprobenmonitoring des Goldenen Scheckenfalters richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.
Die Populationsgröße wird in zwei Untersuchungsjahren pro Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) mit jeweils zwei Begehungen ermittelt. In trockenen Lebensräumen werden beide Begehungen im Zeitraum vom 10. Mai bis Ende Juni zur Faltersuche genutzt. Dabei werden die Falter entlang von Linien-/Schleifentransekten gezählt, die sich nach Fundpunkten der Art richten. Die Transektlänge sollte mindestens 1000 m pro Untersuchungsfläche (ansonsten 1000 m pro 5 ha Untersuchungsfläche) betragen, die Transektbreite 10 m. Als Begehungszeit sind 30 Minuten pro 1000 m vorgesehen. Bei der Erfassung ist auf die Einhaltung der Standardbedingungen für eine Kartierung zu achten; so sollte die Aufnahme zwischen 10–17 Uhr bei mindestens 18 °C Lufttemperatur, einer Bewölkung von höchstens 50 % und einer Windstärke von max. 3 auf der Beaufort-Skala erfolgen.
In vorwiegend feuchteren Lebensräumen hingegen wird eine Kartierung durch eine Zählung der Jungraupengespinste zwischen Ende Juli bis Ende August durchgeführt. Die erste Begehung dient dabei der Übersicht, während im Rahmen der zweiten Begehung Gespinste an geeigneten Wirtspflanzen gezählt werden.
Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:
Habitatqualität:
- Vorkommen geeigneter Wirtspflanzen: Anzahl/ha
- Flächenanteil offenes Magergrünland (Kalkmagerrasen, Pfeifengraswiesen, Fadenseggenriede etc.) mit leichter Verbrachung, aber geringer Verbuschung oder Verfilzung
Beeinträchtigungen
- Anteil älterer Brachestadien mit Verbuschung
- Nährstoffanreicherung
- Mahd während der Jungraupenphase
- Entwässerungsgrad
- Weitere Beeinträchtigungen