Große Moosjungfer

Leucorrhinia pectoralis (Charpentier, 1825)

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV

Verbreitung in Sachsen-Anhalt

Große Moosjungfer
Foto: J. Huth

Sachsen-Anhalt beherbergt — deutschlandweit betrachtet — lediglich Nebenvorkommen der Art. Die bekannten Vorkommen liegen sehr verstreut und betreffen zahlreiche Naturräume (vgl. MAUERSBERGER 2003c, STEGLICH & MÜLLER 2001). Derzeit erkennbare Schwerpunktvorkommen im Naturraum D09 (Elbtalniederung) spiegeln möglicherweise nur den odonatologischen Durchforschungsgrad und weniger die tatsächliche Verbreitungssituation wider. So ist eine leichte Häufung der Nachweise im eigentlich weniger gut erforschten Norden und Osten Sachsen-Anhalts erkennbar, welche mit den brandenburgischen und niedersächsischen Vorkommen korrespondieren. Gerade hier liegen aber große, bislang nicht intensiver untersuchte Gebiete.

Die Neufunde der Art in den vergangenen 10-15 Jahren sind einerseits auf den Kenntniszuwachs und die intensivere Beschäftigung mit den Libellen zurück zu führen, andererseits vielleicht auch Ausdruck einer — wenn auch geringen — Bestandszunahme. Besonderes Augenmerk sollte hierbei auch auf die Entwicklung der Populationen in den Bergbaufolgelandschaften gerichtet werden (vgl. HUTH 2000).

Trotz des erheblichen Kenntniszuwachses seit 1990 wird eingeschätzt, dass weiterhin keine umfassende Übersicht bezüglich der aktuellen Verbreitung im Land Sachsen-Anhalt existiert. Die zahlreichen in Kies-, Sand- und Braunkohlegruben neu entstandenen Gewässer bergen ein erhebliches Besiedlungspotential (vgl. HUTH 2000, 2007), so dass hier in allen Landesteilen mit Neufunden gerechnet werden kann.

Langjährige Untersuchungen zum Status und zur Bestandsentwicklung liegen nur von wenigen exponierten Schutzgebieten des Landes vor. In vielen Fällen erfolgte im Jahr 2006 erstmalig eine Überprüfung der Vorkommen nach dem jeweiligen Erstnachweis (vgl. EVSA & RANA 2006).

Erfassung der Verbreitung

Große Moosjungfer Lebensraum
Habitat der Großen Moosjungfer im FFH-Gebiet „Borntal, Feuchtgebiet und Heide bei Allstedt“
Foto: M. Schulze (RANA)

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Messgröße für den Gesamtbestand und die Habitatgröße ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der TK25.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundes-amtes für Naturschutz (erarbeitet von G. ELLWANGER, K. BURBACH, R. MAUERSBERGER, J. OTT, F.-J. SCHIEL, F. SUHLING, in PAN & ILÖK 2009a, Stand MÄRZ 2009). Diesem wird im Wesentlichen auch für die Vorgehensweise in Sachsen-Anhalt gefolgt. Aufgrund der in Sachsen-Anhalt zumeist nur geringen Individuendichten bzw. Schlupfraten sollten jedoch mindestens drei Begehungen pro Untersuchungsjahr vorgesehen werden.

  • Turnus: aufgrund des erhöhten Untersuchungsbedarfs in Sachsen-Anhalt im 3-jährigen Rhythmus;
  • quantitative Exuvienaufsammlung bei mindestens drei Begehungen im Abstand von ca. 10 Tagen während der Hauptemergenz (in der Regel Mitte Mai bis Anfang Juni)
    • Sofern die Witterungsbedingungen dies ermöglichen: Da die Exuvien der Großen Moosjungfer bei Wind oder Regen leicht verloren gehen können, muss sich der Abstand der Begehungen auch nach den gegebenen Witterungsbedingungen richten. Es ist ggf. erforderlich, die zweite Begehung in kürzerem Abstand durchzuführen.
  • die Emergenzuntersuchung findet auf festgelegten Abschnitten der Uferlinie statt (ggf. mit Boot), pro Gewässer sind mehrere repräsentative Uferabschnitte (Röhrichtzone) von jeweils 10 m Länge abzusuchen, die Gesamtlänge pro Gewässer sollte ca. 50 m betragen (bei Kleinstgewässern mit < 50 m Uferlänge die gesamte Uferstrecke);
  • falls eine Exuviensammlung nicht möglich ist (z.B. aufgrund zu geringer Dichten), wird stattdessen die Dichte der Imagines erfasst und die Exuviendichte mit „0“ angegeben, die Erfassungen sind dann ggf. bis Ende Juni auszudehnen, und es sind ergänzende Angaben zur Bodenständigkeit zu machen, wie z.B. Eiablagen, Verpaarungen, frisch geschlüpfte Individuen usw.;
  • Erfassung der Habitatparameter entsprechend den Erfordernissen des Bewertungs-schlüssels (Besonnung, Wasserqualität, Deckung der Vegetation, Nutzungsverhältnisse im Umfeld) sowie von Beeinträchtigungen (Wasserhaushalt, Sukzession [soweit erkennbar], Fischbestand, Versauerung, ggf. sonstige Beeinträchtigungen);
  • Dokumentation des Begleitartenspektrums (Libellen) im Erfassungszeitraum.

Methodik der Bewertung des Erhaltungszustandes

Die Bewertung des Erhaltungszustandes folgt im Wesentlichen den von SCHNITTER et al. (2006) bzw. PAN & ILÖK (2009a) publizierten Vorgaben für ein bundesweites Monitoring. Es werden keine größeren Veränderungen vorgenommen. Allerdings ist eine Abschätzung des Besonnungsgrades in 5-%-Schritten weder praktikabel noch für die Schwellenwerte des Bewertungsschlüssels erforderlich.