Große Moosjungfer

Leucorrhinia pectoralis (Charpentier, 1825)

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 3 - gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: V - Vorwarnliste

Die Große Moosjungfer ist eine euryöke Art, die in Mooren mit Schwebematten und Wasserried vorkommt. In Sachsen-Anhalt ist sie vorrangig an Waldweihern, Randbereichen von Niedermooren sowie moorigen Abgrabungsgewässern vorzufinden. Seit 2001 wurden Funde aus 33 MTB dokumentiert, was einer Rasterfrequenz von 15,9 % entspricht. (MÜLLER et al. 2018)

Die Vorkommen verteilen sich sehr verstreut über das gesamte Bundesland und betreffen zahlreiche Naturräume. Schwerpunktvorkommen sind u.a. in den Naturräumen „Elbtalniederung“ (D09), „Elbe-Mulde-Tiefland“ (D10) sowie „Fläming“ (D11) erkennbar. Auch im Nordwesten des Landes sind vermehrt Funde gemeldet worden, welche mit den niedersächsischen Beständen korrespondieren. Im Harz konnten Nachweise bis in eine Höhenlage von 795 m ü. NN erbracht werden (MÜLLER et al. 2018).

In den vergangenen zwei Jahrzehnten haben die Bestände der Großen Moosjungfer stark zugenommen. Die Neufunde sind einerseits auf den Kenntniszuwachs und die intensivere Erfassung der Art zurückzuführen, andererseits wohl auch Ausdruck einer allgemeinen Bestandszunahme. Die zahlreichen in Kies-, Sand- und Braunkohlegruben neu entstandenen Gewässer bergen ein erhebliches Besiedlungspotential (vgl. HUTH 2000, 2007), so dass auf die Entwicklung der Populationen in den Bergbaufolgelandschaften weiterhin ein besonderes Augenmerk gerichtet werden sollte. Mögliche Eutrophierungen, Verlandungen oder Fischbesatz stellen hingegen potenzielle Gefährdungen für die Art dar (MÜLLER et al. 2018).

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring der Großen Moosjungfer richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population dreimal zu erfassen. Dafür soll zweimal pro Untersuchungsjahr auf festgelegten Abschnitten der Uferlinie eine Exuvienaufsammlung erfolgen. Die Untersuchungen sind pro Gewässer auf „mehreren“ repräsentativen Uferabschnitten von jeweils mindestens 10 m Länge durchzuführen, insgesamt soll die Strecke pro Untersuchungsfläche 50 m betragen. Bei geringen Dichten ist eine Erfassung über längere Abschnitte sinnvoll, die Zahlen müssen dann aber auf 50 m Uferlänge umgerechnet werden. Als Alternative ist eine Bewertung über die Summe aller Exuvien pro Gewässer möglich. Falls eine Exuviensuche aufgrund zu geringer Dichte nicht möglich ist, kann stattdessen eine Erfassung der Imaginalstadien erfolgen. Die Erfassung ist in der Hauptemergenz zwischen Mitte Mai bis Anfang Juni mit ca. 10 Tagen Abstand zu den einzelnen Kartierungen zu planen.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt einmal je Berichtsperiode anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Deckung der Submers- und Schwimmblattvegetation
  • Besonnung der Wasserfläche und Uferzone
  • Umgebung: Anteil ungenutzter oder extensiv genutzter Fläche

Beeinträchtigungen

  • Eingriffe in den Wasserhaushalt der Larvalgewässer (z.B. durch Grundwasserabsenkung)
  • Nährstoffeintrag
  • Fischbestand
  • Versauerung
  • Weitere Beeinträchtigungen