Bachneunauge

Lampetra planeri (Bloch, 1784)

Natura 2000: Anhang II

Verbreitung in Sachsen-Anhalt

Bachneunauge
Foto: S. Ellermann

Bis auf wenige Teile im äußersten Süden und Norden des Landes kommt das Bachneunauge in ganz Deutschland vor. In Sachsen-Anhalt befindet sich der Verbreitungsschwerpunkt des Bachneunauges im Harz, besonders im Mittel- und Unterharz, insbesondere im Selke-, Wipper- und Bodesystem (D37 — Harz) und in einigen Helmezuflüssen (ZUPPKE & HAHN 2001, KAMMERAD et al. 2012). Weitere größere Vorkommen sind aus einzelnen Bächen in der Dübener Heide (z. B. Fliethbach) und des Flämings (z. B. Olbitzbach, Wörpener Bach, Grieboer Bach, Rischebach, Fauler Bach und Zahnabach) bekannt (D10 — Elbe-Mulde-Tiefland und D11 — Fläming). In der Altmark (D29 — Wendland/Altmark) gibt es Vorkommen im Jeetzesystem (z. B. Tangelnscher Bach, Hartau, Purnitz, Dumme).

Erfassung der Verbreitung

Bachneunauge Lebensraum
Foto: S. Ellermann

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis des für die FFH-Berichtspflichten verbindlichen 10×10 km-Rasterfeldnetz der Europäischen Umweltagentur (EEA-Grid) dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ Rasterfelder, d. h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis im jeweiligen Bezugszeitraum. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, eine Zusammenführung der in der Oberen Fischereibehörde (Auflage bei Ausnahmegenehmigungen zur Elektrofischerei), im Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft (Erfassungen zur WRRL) erfassten Nachweise sowie Meldungen der ehrenamtlich arbeitenden Anglerverbände sind dazu erforderlich. Eine Auswertung erfolgt zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes. Der Gesamtbestand und die Habitatgröße werden auf Rasterfeldbasis ermittelt (vgl. SACHTELEBEN & BEHRENS 2010: TK25-Quadranten).

Erfassungsmethodik des Stichprobenmonitorings

Grundlagen für die Vorgehensweise sind das Bewertungsschema (BWS) für das bundesweite FFH-Monitoring (BFN 2015, vgl. SACHTELEBEN & BEHRENS 2010 sowie SCHNITTER et al. 2006) sowie das landesweite Konzept für das Tierartenmonitoring (RANA 2010).

Erfassungsturnus:
Nach Möglichkeit sollen Probestellen des WRRL-Monitorings herangezogen werden, solange das Habitat der Art repräsentativ in der WRRL-Probestelle liegt. Abweichend können andere Probestellen innerhalb eines nach WRRL betrachteten Wasserkörpers oder Einzugsgebietes nach artspezifischen Gesichtspunkten gewählt werden.

Erfassungsturnus:
Im Rahmen des Stichprobenmonitorings sollen die Bestandsüberprüfungen zwei Mal in der Berichtsperiode, die Erfassung von Habitat- und Beeinträchtigungsparametern einmal in der Berichtsperiode erfolgen.

Methode Population:
Die Bewertung der Population von Lampetra planeri kann über Adulte oder Larven erfolgen. Bei gemeinsamen Vorkommen mit dem Flussneunauge (L. fluviatilis) ist ein gesicherter Nachweis des Bachneunauges zu bestätigen. Kann der Nachweis nicht über Befischungen getätigt werden, sind ggf. zusätzliche Untersuchungen während der Laichzeit (Laichgrubenzählung) sinnvoll. Die Bedingungen in den Gewässern können, etwa durch erhöhte Eintrübung während der Laichzeit, eine gezielte Sichtbeobachtung schwierig bis unmöglich machen, wodurch ggf. eine Wiederholung der Erfassung erforderlich wird. Erfassung über Larven: Bei reinen Bachneunaugengewässern kann die Bewertung der Population auch ausschließlich über die Querder erfolgen. Die Strecken müssen speziell auf Neunaugenlarven befischt werden (Erfassungsmethodik gemäß FFS 2005). Es wird empfohlen, mindestens 40 m (und mindestens 100 m²) intensiv in potenziellen Habitaten (z. B. Feinsedimentbereiche) auf Neunaugen zu befischen. Die intensiver untersuchte Gewässerstrecke sollte wenn möglich auf verschiedene Bereiche aufgeteilt sein. Der Befischungsaufwand sollte dokumentiert werden (z. B. Zahl der Dips oder Suchzeit/m²). In Sonderfällen (zu große Wassertiefe, bei der keine Watbefischung möglich ist) kann eine Bootsbefischung (repräsentative Streckenbefischung) erforderlich sein, bei der besonderes Augenmerk auf Neunaugennachweise gerichtet wird. Die ermittelten Dichten beziehen sich hier auf die gesamte befischte Strecke bzw. analog auf die aus der Strecke berechnete Fläche (nicht nur auf geeignete Habitate)2. Die Befischung erfolgt vorzugsweise von August bis Mitte Oktober bei einmaliger Untersuchung pro Jahr.

Methode Habitatqualität:
Die Charakterisierung der besiedelten Gewässer erfolgt anhand struktureller, morphologischer, physikalischer und chemischer Merkmale. Die Bewertung kann bezogen auf die Gewässerausprägung in der jeweiligen Region (Tiefland/Mittelgebirge) vorgenommen werden.

Allgemeine Hinweise:
Während die Abtrennung der Larven der einheimischen Lampetra-Arten vom Meerneunauge (Petromyzon marinus) ab einer Länge von ca. 50 mm unproblematisch ist, ist eine Unterscheidung von Bachneunauge (Lampetra planeri) und Flussneunauge (L. fluviatilis) im Freiland nicht möglich. Dieser Umstand macht in Gewässern, die von beiden Arten besiedelt sind, ggf. die Untersuchung der Adulten beider Arten (Zählung an den Laichgruben) erforderlich. In ausschließlichen Bachneunaugengewässern können die Querder zur Populationsbewertung herangezogen werden. Ob ein Gewässer ausschließlich vom Bachneunauge (L. planeri) besiedelt ist, bleibt i. d. R. der Experteneinschätzung vorbehalten (BFN 2015).