Kleiner Wasserfrosch

Pelophylax lessonae (Camerano, 1882)

Natura 2000: Anhang IV
Rote Liste Deutschland: G - Gefährdung unbekannten Ausmaßes
Rote Liste Sachsen-Anhalt: G - Gefährdung anzunehmen

Verbreitung in Sachsen-Anhalt

Kleiner Wasserfrosch
Foto: Dr. U. Zuppke
Kleiner Wasserfrosch Lebensraum
Foto: F. Meyer

Die Schwierigkeiten bei der Artbestimmung innerhalb der Wasserfroschgruppe und das häufige gemeinsame Vorkommen mit dem Teichfrosch (Rana kl. esculenta) haben dazu geführt, dass der Kleine Wasserfrosch bei den Erfassungen in Sachsen-Anhalt stark unterrepräsentiert ist. Unter allen bis zum Jahr 2000 gesammelten Daten zu Wasserfröschen in Sachsen-Anhalt (n = 3 638) besitzt Rana lessonae nur einen Anteil von 1,6 %, wobei auch unter diesen Daten noch einige Fehlbestimmungen vermutet werden müssen. Es kann zunächst nur davon ausgegangen werden, dass Rana lessonae unter den drei Wasserfroschformen in Sachsen-Anhalt die seltenste ist, eine sehr lückenhafte Verbreitung aufweist und in vielen Vorkommensgebieten nur in geringer Zahl nachgewiesen werden kann (MEYER et al. 2004).

Aktuelle Nachweise stammen u.a. aus dem Unstrut-Triasland, Fläming, Drömling und Tangergebiet sowie vereinzelt aus dem Mittelharz und Nördlichen Harzvorland. Die größten Bestände mit mehr als 100 Tieren wurden aus dem Ziegelrodaer Forst, aus weiteren Gewässern bei Querfurt, aus dem Harz bei Karlsrode sowie aus dem Rosslau-Wittenberger Vorfläming gemeldet. Der Kleine Wasserfrosch besiedelt in Sachsen-Anhalt vornehmlich das Flachland und die Hügelländer, die Höhenverbreitung reicht im Harz bis etwa 450 m üNN.

Trotz des geringen Anteils in den Kartierungsdaten besiedelt die Art eine Vielzahl von Großlandschaften in Sachsen-Anhalt. Folglich liegen Nachweise aus zehn naturräumlichen Haupteinheiten vor. Die größte Fundpunktdichte ist im Naturraum „Thüringer Becken mit Randplatten“ (D18) zu verzeichnen. Höhere Anteile entfallen außerdem auf das „Östliche Harzvorland und Börden“ (D20) und den Fläming. Nur wenige Vorkommen befinden sich innerhalb von FFH-Gebieten (MEYER & SY 2004).

Gegenüber früheren Darstellungen (z.B. BUSCHENDORF 1984, GASSMANN 1984, SCHIEMENZ & GÜNTHER 1994) hat sich die Datenlage zum Kleinen Wasserfrosch in Sachsen-Anhalt zwar deutlich verbessert, es muss aber davon ausgegangen werden, dass auch der gegenwärtige Kenntnisstand nicht das tatsächliche Verbreitungsbild der Art widerspiegelt (MEYER et al. 2004). Mit weiteren Funden kann u.a. im Fläming und Vorfläming, in den Altmarkheiden sowie möglicherweise auch im Harz und seinen Vorländern gerechnet werden. Mehrere zweifelhafte Fundmeldungen aus verschiedenen Landesteilen bedürfen einer genaueren Überprüfung.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes. Aufgrund der hohen Bestimmungs- und damit Nachweisunsicherheiten sind über die Datensammlung hinaus gezielte Erfassungen erforderlich, um die aktuelle Verbreitung realistisch abbilden zu können.

Messgröße für den Gesamtbestand und die Habitatgröße ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der TK25-Quadranten.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (erarbeitet von P. SCHMIDT, J. GRODDECK, M. HACHTEL in PAN & ILÖK 2009a, Stand März 2009), welcher im Wesentlichen dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand entspricht.

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus;
  • mindestens drei Begehungen im Zeitraum Mai bis Juni zum Verhören rufender Männchen bei warmer Witterung;
  • Abschätzung der Populationsgröße je Monitoringfläche durch Zählen rufender Tiere, Ermitteln der Maximalzahl pro Begehung;
  • mindestens stichprobenweise sind einzelne Tiere zu fangen und anhand morphologischer Merkmale (Kopf-Rumpf-Länge, Fersenhöckerlänge, Länge der 1. Zehe) zu determinieren;
  • Dokumentation von Reproduktionsnachweisen (Laich, Larven, Jungtiere) hierzu ist ggf. eine zusätzliche Begehung bis September erforderlich;
  • Dokumentation des Begleitartenspektrums (Amphibien);
  • Bezugsraum der Erfassung und Bewertung sind einzelne Gewässer bzw. Gewässerkomplexe und deren unmittelbare Umgebung (ca. 300 m);
  • Erfassung wesentlicher Habitatparameter und von Beeinträchtigungen entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels:
    • Größe und Zahl der arttypischen Gewässer,
    • Ausdehnung der Flachwasserzonen bzw. Anteil der flachen Gewässer am Komplex,
    • Besonnungsgrad der Gewässer,
    • Nutzung der Offenlandbereiche um die Gewässer,
    • Vorhandensein von feuchten Senken und Kleinstgewässern als Habitat für die Jungtiere,
    • Entfernung von Wald als potenzielles Winterhabitat zum Laichgewässer,
    • Entfernung zum nächsten Vorkommen,
    • Fischbestand und fischereiliche Nutzung (gutachterliche Einschätzung),
    • Gefährdung durch den Einsatz schwerer Maschinen im Landhabitat (Land-/Forstwirtschaft),
    • Fahrwege im Jahreslebensraum bzw. an diesen angrenzend,
    • Isolation durch monotone, landwirtschaftliche Flächen oder Bebauung.
Nr.FFH-GebietName
FFH-Monitoring-Gebiete für den Kleinen Wasserfrosch