Grüne Mosaikjungfer

Aeshna viridis Eversmann, 1836

Natura 2000: Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 2 - stark gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 1 - vom Aussterben bedroht

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Bei der Grünen Mosaikjungfer handelt es sich um eine stenöke Art, die an Weiher, Seen und Gräben mit der Krebsschere – ihrer bevorzugten Eiablagepflanze – angewiesen ist. In Deutschland besiedelt die Grüne Mosaikjungfer schwerpunktmäßig die Norddeutsche Tiefebene, wobei die Flusssysteme der Aller, Weser, Elbe und Havel zu den wichtigsten Vorkommensgebieten zählen. Große Populationen sind außerdem in den Seengebieten Brandenburgs und Mecklenburg-Vorpommerns anzutreffen. Deutschland ist für den Schutz der Art stark verantwortlich, da sie in ganz Mitteleuropa als gefährdet gilt und die Vorkommen in Deutschland im Hauptareal der Art liegen (ELLWANGER 2003b).

Aus Sachsen-Anhalt sind vergleichsweise wenige Vorkommen bekannt. Die Grüne Mosaikjungfer ist fast ausschließlich auf die Auen von Elbe, Aland und Schwarze Elster sowie der angrenzenden Sumpfgebiete beschränkt, außerdem wurden Einzelnachweise in Gewässern im Norden des Landes erbracht. Mit Nachweisen in 17 MTB zwischen 2001 und 2016 und einer dementsprechenden Rasterfrequenz von 8,2 % wird die Art als selten eingestuft. Zwar bieten die Retentionsflächen der Elbe geeignete Habitate für die Krebsschere, doch werden die Bestände der Grünen Mosaikjungfer durch Wasserverunreinigungen im Rahmen von Hochwassergeschehen beeinträchtigt (MÜLLER et al. 2018). Darüber hinaus konnte seit 2013 ein Rückgang der Krebsscheren-Bestände beobachtet werden. Im Jahr 2017 wurden kaum noch vitale Krebsscherenbestände gefunden, sodass die Grüne Mosaikjungfer als vom Aussterben bedroht eingestuft wird. (MAMMEN et al. 2019)

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring der Grünen Mosaikjungfer richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population dreimal zu erfassen. Dafür soll zweimal pro Untersuchungsjahr eine quantitative Exuvienaufsammlung im Zeitraum von ca. Mitte/Ende Juni bis Mitte/Ende Juli stattfinden, mit ca. 10 Tagen Abstand zwischen den Kartierungen. Die Untersuchung wird auf einer Fläche von mindestens 100 m2 Ausdehnung im emersen Bestand der Krebsschere durchgeführt.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt einmal je Berichtsperiode anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Durchschnittliche Deckung der Krebsscherenvegetation
  • Bestandsgröße der Krebsscherenvegetation
  • Umgebung: Anteil intensiv genutzter Flächen in einem Radius von 100 m

Beeinträchtigungen

  • Nährstoffeinträge
  • Für Habitate an Standgewässern: Wasserführung
  • Für Habitate an Gräben: Gewässerunterhaltung (vor allem Sohlräumung)
  • Fischbestand
  • Weitere Beeinträchtigungen