Lycaena dispar (Haworth, 1802)
Natura 2000: Anhang II, Anhang IV
Wie in weiten Teilen des Bundesgebietes sind Nachweismeldungen für den Großen Feuerfalter in Sachsen-Anhalt selten. Die zu den „Low-Density-Species“ gehörende Art (WEIDEMANN 1995) war hier wohl nie weit verbreitet und häufig. So konnten bis zum Jahr 2000 bei Recherchen nahezu aller verfügbarer Quellen und Sammlungen nur 19 Vorkommensmeldungen für das gesamte Bundesland Sachsen-Anhalt ermittelt werden (EVSA 2000). Drei weitere Fundmeldungen, die erst nach dem Jahr 2000 bekannt wurden, ergänzen den Datenbestand, so dass bis 2006 insgesamt 22 Nachweise von L. dispar im Bundesland Sachsen-Anhalt bekannt sind. Die Funde verteilen sich vor allem auf den Nordosten des Landes und konzentrieren sich großräumig östlich und nördlich von Stendal. Südlich von Magdeburg wurde L. dispar aus dem Harz, dem Elbe-Mulde-Tiefland und aus der Umgebung von Zeitz vermeldet. Alle drei Nachweisorte liegen außerhalb der beiden eigentlichen in Deutschland vorhandenen Verbreitungsgebiete, so dass hier Bodenständigkeit zumindest in Frage zu stellen ist.
Von den insgesamt vorliegenden 22 Fundmeldungen des Großen Feuerfalters aus Sachsen-Anhalt stammen nur vier aus der Zeit nach 1980. Neben dem von LOTZING (Unseburg) aus dem im FFH-Gebiet 011 gelegenen NSG „Schollener See“ vermeldeten Beleg aus dem Jahr 1989 konnten noch Vorkommen für Dessau (1995, „Kleutscher Aue“ im FFH-Gebiet 129, ohne Belegexemplar, Gutachten idas GmbH) und für die Umgebung von Zeitz (Umgebung Lonzig, FFH-Gebiet 156 „Zeitzer Forst“, 08.07.1997 und 13.07.1997, briefl. Mitt. Naturschutzstation Zeitzer Forst) recherchiert werden. Die Meldungen aus dem Zeitzer Forst beziehen sich nicht auf bodenständige Populationen, so dass hier keine weiteren Untersuchungen erfolgten.
Biogeographisch interessant ist der Nachweis von L. dispar im „Helsunger Bruch“ aus dem Jahr 1979 mit vier Belegstücken, deren Authentizität nicht in Frage zu stellen ist. Eventuell hatte sich hier zeitweilig eine Population etabliert.
Auch wenn aufgrund der Entfernungen zu benachbarten Vorkommen nur bedingt zu erwarten ist, dass sich Populationen in Sachsen-Anhalt ansiedeln, so müssen Verschiebungen der Arealgrenzen mit ins Kalkül gezogen werden. Der Große Feuerfalter hat im Zuge seiner gegenwärtigen Ausbreitung in Brandenburg sogar Regionen erreicht, in denen er zuvor nie heimisch war (GELBRECHT, mdl. Mitt.).
Erfassung der Verbreitung
Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.
FFH-Stichprobenmonitoring
Das FFH-Stichprobenmonitoring des Großen Feuerfalters richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.
Die Populationsgröße wird in zwei Untersuchungsjahren pro Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) mit jeweils mindestens zwei Begehungen im Abstand von einer Woche zwischen Anfang Juni bis Anfang Juli ermittelt. Der Präsenz-Nachweise erfolgt durch die Erfassung von Eiern der ersten und zweiten Generation. Dazu werden die in der Vergangenheit besiedelten Parzellen sowie zusätzlich alle potenziell geeignet erscheinenden Parzellen der Untersuchungsfläche abgesucht. Zählgröße ist die Anzahl besiedelter Teilflächen, d. h. sinnvoll abgrenzbarer Teilhabitate mit z.B. einheitlichen Standortbedingungen. Je Teilfläche wird eine erfolgsorientierte Ei-Suche an 30 geeigneten Wirtspflanzen-Individuen durchgeführt. Sobald ein Nachweis erbracht wird oder 30 geeignete Wirtspflanzen-Individuen untersucht wurden, wird die Kartierung eingestellt. Als Grundlage zur Bewertung des Zustands der Population dient die höchste Anzahl besiedelter Teilflächen, also entweder das Ergebnis der ersten oder der zweiten Begehung.
Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:
Habitatqualität:
- Größe der Larvalhabitat-Flächen
- Anzahl besiedelter Teilflächen bzw. lineare Abschnitte mit unterschiedlicher Nutzung
- Flächenanteil mit geringer bis mittlerer Störungsintensität
- Ausstattung mit Rumex hydrolapathum oder R. crispus, R. obtusifolius
Beeinträchtigungen
- Sommer-Überflutung/-Überstauung
- Alternativ: Gebietswasserhaushalt
- Mahd zwischen Eiablage und Winterruhe der Larven
- Gefährdung durch Nutzungsänderung (z.B. Sukzession durch zunehmenden Schilf- und/oder Gehölzaufwuchs oder Grünlandintensivierung)
- Weitere Beeinträchtigungen