Teichfledermaus

Myotis dasycneme (Boie, 1825)

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV

Die Teichfledermaus ist in Sachsen-Anhalt eine sehr seltene Fledermausart. Es gibt nur wenige Einzelnachweise aus Sommerlebensräumen, so vom Aland, der Helme, Bode, dem Schollener See, der Wendefurther Talsperre und dem Bürgerholz bei Burg. Als Schwärm- und Winterquartiere sind im Rübeländer Höhlengebiet fünf Objekte bekannt. Durch Netzfänge ist belegt, dass Individuen aus Brandenburg und vom Schollener See zur Hermannshöhle nach Rübeland/Harz fliegen, hier schwärmen und überwintern (OHLENDORF 2004). Die Art verkriecht sich im Winterquartier in tiefe Spalten. Im Winter 2008/09 wurden erstmals zwei Individuen in der Pinge „Weißer Stahlberg“ nachgewiesen.

Es bestehen große Kenntnisdefizite zum Verbreitungsbild der Art in Sachsen-Anhalt. Teile der brandenburgischen und mecklenburgischen Teichfledermaus-Population durchziehen Sachsen-Anhalt. Das Flusssystem Elbe wird Ende Juli bis Anfang September von einzelnen Individuen beflogen. Reproduktionen sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur im Elbe-Havel-Winkel möglich. Die Suche mittels Batdetektor und der Fang mittels Fledermausnetzen erbrachten in den letzten vier Jahren keine weiteren Nachweise. Für Reproduktionsnachweise ist in Sachsen-Anhalt die Telemetrie von Weibchen von Ende Juni bis Mitte Juli erforderlich.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring der Teichfledermaus richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population dreimal zu ermitteln. Dabei werden je Untersuchungsjahr die adulten Weibchen einmalig durch Ausflugszählungen am Quartier vor dem Flüggewerden der Jungtiere erfasst. Die Gesamtpopulationsgröße wird anhand von allen gemeldeten Quartierzählungen in einer biogeographischen Ebene durch das BfN bestimmt, welches darauf basierend eine Trendermittlung durchführt.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Jagdgebiet: Qualität großflächiger Stillgewässer, breite, langsam fließende Gewässer als Nahrungshabitat (Makrozoobenthosaufkommen) im Bezugsraum

Beeinträchtigungen

  • Wochenstubenquartier: Veränderungen im und am Gebäude (z. B. Beleuchtung)
  • Wochenstubenquartier: Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
  • Wochenstubenquartier: Akzeptanz durch Hausbesitzer
  • Weitere Beeinträchtigungen