Teichfledermaus

Myotis dasycneme (Boie, 1825)

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV

Die Teichfledermaus ist in Sachsen-Anhalt eine sehr seltene Fledermausart. Es gibt nur wenige Einzelnachweise aus Sommerlebensräumen, so vom Aland, der Helme, Bode, dem Schollener See, der Wendefurther Talsperre und dem Bürgerholz bei Burg. Als Schwärm- und Winterquartiere sind im Rübeländer Höhlengebiet fünf Objekte bekannt. Durch Netzfänge ist belegt, dass Individuen aus Brandenburg und vom Schollener See zur Hermannshöhle nach Rübeland/Harz fliegen, hier schwärmen und überwintern (OHLENDORF 2004). Die Art verkriecht sich im Winterquartier in tiefe Spalten. Im Winter 2008/09 wurden erstmals zwei Individuen in der Pinge „Weißer Stahlberg“ nachgewiesen.

Es bestehen große Kenntnisdefizite zum Verbreitungsbild der Art in Sachsen-Anhalt. Teile der brandenburgischen und mecklenburgischen Teichfledermaus-Population durchziehen Sachsen-Anhalt. Das Flusssystem Elbe wird Ende Juli bis Anfang September von einzelnen Individuen beflogen. Reproduktionen sind nach dem derzeitigen Kenntnisstand nur im Elbe-Havel-Winkel möglich. Die Suche mittels Batdetektor und der Fang mittels Fledermausnetzen erbrachten in den letzten vier Jahren keine weiteren Nachweise. Für Reproduktionsnachweise ist in Sachsen-Anhalt die Telemetrie von Weibchen von Ende Juni bis Mitte Juli erforderlich.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (auch aus den Wintermonaten) gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Die Messgröße für den Gesamtbestand ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der Wochenstuben oder Winterquartiere, für die Habitatgröße ist die Anzahl der TK25.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Erfassung der Teichfledermaus ist das vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebene Schema (PAN & ILÖK 2009a) der eine verkürzte Version des bei SCHNITTER et al. (2006) publizierten Standes darstellt.

Die Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes beziehen sich laut Bundesvorgabe nur auf Wochenstuben der Teichfledermaus. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Wochenstuben in Sachsen-Anhalt bekannt. Die Art unterliegt jedoch dem Totalzensus, so dass für etwaige potentielle Wochenstubenquartiere die Bewertungskriterien hier aufgeführt werden.

Erfassung Population

  • Turnus: im 2-jährigen Rhythmus
  • einmalige Zählung adulter Weibchen durch Ausflugszählung am Quartier vor dem Flüggewerden der Jungen

Erfassung Habitatqualität

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus
  • Abschätzung relevanter Habitatparameter auf der Basis vorhandener Datengrundlagen (Forsteinrichtung, Habitattypenkartierung) und ggf. Luftbildinterpretation im Umkreis von 15 km um die Wochenstubenkolonie

Erfassung Beeinträchtigungen

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus
  • Berücksichtigung aktueller Einflussfaktoren (z. B. Wasserwirtschaft, Verkehrswegebau, Bau- und Sanierungsmaßnahmen sowie Störungen an Quartieren) im Umkreis von 15 km um die Wochenstubenkolonie.