Gortyna borelii lunata Freyer, 1839
Natura 2000: Anhang II, Anhang IV
Verbreitung in Sachsen-Anhalt
Die Haarstrangwurzeleule wurde im Zuge der EU-Osterweiterung der Artenkulisse der Anhänge II und IV der FFH-Richtlinie hinzugefügt. Die Art ist sehr lokal in den mittleren Regionen Europas verbreitet und wird bis in die Ukraine gefunden. Ihr Hauptverbreitungsgebiet zieht sich entlang großer Flüsse und Ströme, wo ihre einzige Futterpflanze Echter oder Arznei-Haarstrang (Peucedanum officinale) wächst. Sie gehört europaweit zu den am stärksten gefährdeten Eulenfalterarten. Dies ist vor allem dem Rückgang ihrer Nahrungspflanze geschuldet, welche in ihrem Bestand vor allem durch Lebensraumzerstörung durch intensive Nutzung bedroht ist. Weiterhin benötigt die Art eine gewisse Mindestpopulation an Peucedanum-Pflanzen und ist an das Flach- und Hügelland gebunden (EBERT 1998).
Aus Deutschland sind nur wenige Fundorte bekannt geworden (Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt). Vom Gebiet der ehemaligen DDR ist die Art nur aus den ausgedehnten Stromtalauen der Saale, Elster und Luppe nachgewiesen (HEINICKE 1982). Sachsen-anhaltische Fundmeldungen liegen aus Halle (1892), Naumburg (1918) und zuletzt Freyburg/Nebra (1964) vor. Für Sachsen-Anhalt ist ein sehr individuenschwaches, aktuelles Vorkommen bekannt, dessen Publikation allerdings aus Artenschutzgründen nicht empfohlen werden kann.
Aufgrund der geringen Kenntnis der Art und ihrer derzeitigen Verbreitung in Sachsen-Anhalt erscheint es sinnvoll, sämtliche verfügbare Daten zu sammeln und im Ergebnis dessen ein Konzept zum Monitoring zu erarbeiten.
Zum derzeitigen Zeitpunkt sind die Ausweisung von Monitoringflächen und eine Bewertung derselben nicht möglich.
Erfassung der Verbreitung
Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.
FFH-Stichprobenmonitoring
Das FFH-Stichprobenmonitoring der Haarstrangwurzeleule richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.
Die Populationsgröße wird in zwei Untersuchungsjahren pro Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) mit jeweils einer Begehung zwischen Mitte Juli bis Mitte August ermittelt. Im Rahmen von beiden Untersuchungsjahren wird die gesamte Untersuchungsfläche ohne eine Festlegung von Transekten vollständig abgesucht. Hierbei ist insbesondere auf die Raupenfutterpflanze Arznei-Haarstrang (Peucedanum officinale) zu achten; Bohrmehlhaufen (gelblich-weißer Kot) am Stengelgrund auf dem Boden weisen auf die Art hin.
Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:
Habitatqualität:
- Bestand des Arznei-Haarstrangs (Peucedanum officinale) im Bereich des gesamten Vorkommens
- Fakultativ: Relief (bei Vorkommen in Auen)
- Requisiten zur Eiablage
- Fakultativ: Vernetzung der Larvalhabitate
Beeinträchtigungen
- Fakultativ: Überflutung (bei Vorkommen in Auen)
- Zu hohe Nutzungsintensität (bei Vorkommen in Wiesen)
- Pflegezustand bei Vorkommen in trockenen Säumen, Waldrändern, Waldlichtungen etc.
- Düngung
- Aufforstung
- Weitere Beeinträchtigungen