Östliche Moosjungfer

Leucorrhinia albifrons (Burmeister, 1839)

Natura 2000: Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 2 - stark gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 3 - gefährdet

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Die Östliche Moosjungfer ist an nährstoffarme Gewässer mit Verlandungszonen bestehend aus Schwimmrasen, Kleinseggen sowie Torfmoos-Schwingrasen gebunden. Sie besiedelt daher insbesondere Kleinseen in Hoch- und Übergangsmooren in geschützten Lagen. (MÜLLER et al. 2018)

In Deutschland befindet sich der Verbreitungsschwerpunkt im jungpleistozänen Seengebiet Nordbrandenburgs. In Sachsen-Anhalt gehört die Östliche Moosjungfer mit 11 besetzten MTB zwischen 2001 und 2023 und einer Rasterfrequenz von 5,3 % zu den seltenen Arten. In den letzten Jahren konnten jedoch deutliche Ausbreitungstendenzen der Art beobachtet werden, wenngleich an den meisten der betrachteten Gewässer die Vorkommen nur über wenige Jahre bestehen blieben. (MAMMEN et al. 2019)

Populationen der Östlichen Moosjungfer konnten in Sachsen-Anhalt vorwiegend im Osten des Bundeslandes erfasst werden. Nachweise gelangen u.a. in der nördlichen Dübener Heide, in der Glücksburger Heide, am Mittellandkanal im Drömling, in der Elbaue bei Magdeburg, in der Goitzsche sowie bei Schwanebeck und in der Tagebauregion Pirkau. Reproduktionsnachweise konnten indes nur selten erbracht werden. (MAMMEN et al. 2019)

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring der Östlichen Moosjungfer richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population dreimal zu erfassen. Dafür soll dreimal pro Untersuchungsjahr auf festgelegten Abschnitten der Uferlinie eine Exuvienaufsammlung erfolgen. Die Untersuchungen sind auf „mehreren“ repräsentativen Uferabschnitten von jeweils mindestens 10 m Länge durchzuführen, insgesamt soll die Strecke pro Untersuchungsfläche 50 m betragen. Als Alternative ist eine Bewertung über die Summe aller Exuvien pro Gewässer möglich. Falls eine Exuviensuche aufgrund zu geringer Dichte nicht möglich ist, wird stattdessen die Anzahl der Imagines dokumentiert. Die Erfassung ist in der Hauptemergenz mit ca. 10 Tagen Abstand zu den einzelnen Kartierungen zu planen.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt einmal je Berichtsperiode anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Besonnung der Wasserfläche und Uferzone
  • Wasserqualität/Sichttiefe
  • Oberflächennahe, dichte submerse Vegetation bzw. untergetauchte Teile der Emersvegetation
  • Flächenanteil Wald und Moor in der Umgebung

Beeinträchtigungen

  • Eingriffe in den Wasserhaushalt der Larvalgewässer (z.B. durch Grundwasserabsenkung)
  • Fischbestand
  • Erholungsnutzung
  • Weitere Beeinträchtigungen