Zweifarbfledermaus

Vespertilio murinus Linnaeus, 1758

Natura 2000: Anhang IV

Die Zweifarbfledermaus ist in Sachsen-Anhalt nur mit wenigen verstreuten Vorkommen vertreten. Bislang liegen nur Einzelnachweise, meist von Männchen, aus Städten und Großstädten vor. In den Siedlungsräumen findet die Art meist an Hochhäusern ihre Quartiere. Städte, die an großen Fliegewässern oder an Standgewässern errichtet sind und über Wald im Umfeld verfügen, werden offenbar bevorzugt von der Zweifarbfledermaus angenommen. So liegen viele Einzelnachweise aus Magdeburg, Dessau-Roßlau und Halle, aber auch aus kleineren Städten wie z.B. Merseburg, Thale und Sangerhausen vor. Die Zweifarbfledermaus jagt bevorzugt über Gewässern.

In Fledermauskästen wurde die Art erst zwei Mal im Nationalpark Hochharz nachgewiesen, in 540 m ü. NN und in 900 m ü. NN. In anderen Teilen in Mitteleuropa bildet die Zweifarbfledermaus große Männchen-Gesellschaften in Gebirgen und an Hochhäusern bzw. bildet große Reproduktionsgesellschaften hinter Verblendungen aus Holz und Schiefer an Gebäuden.

Mit Reproduktionen ist besonders im Urstromtal der Elbe und Havel und im Grenzgebiet zu Brandenburg im Landkreis Jerichower Land zu rechnen.

Die Art ist ein Fernwanderer und kann an Windkraftanlagen zu Tode kommen, was die Offenlandnachweise erklärt.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (auch aus den Wintermonaten) gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Die Messgröße für den Gesamtbestand ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der Nachweise, für die Habitatgröße ist die Anzahl der TK25.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Erfassung der Teichfledermaus ist der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebene Schlüssel (PAN & ILÖK 2009a) der eine verkürzte Version des bei SCHNITTER et al. (2006) publizierten Standes darstellt.

Erfassung Population

Die Kriterien zur Bewertung des Erhaltungszustandes beziehen sich PAN & ILÖK (2009a) nur auf Sommerquartiere (Wochenstuben oder Männchenquartiere) der Zweifarbfledermaus. Nach derzeitigem Kenntnisstand sind keine Wochenstuben der Art in Sachsen-Anhalt bekannt. Die Art unterliegt jedoch dem Totalzensus, so dass für etwaige potentielle Wochenstubenquartiere die Bewertungskriterien hier aufgeführt werden.

  • Turnus: im 3-jährigen Rhythmus
  • Im Untersuchungsjahr zweimalige Erfassung adulter Weibchen vor dem Flüggewerden der Jungen bzw. adulter Männchen durch Ausflugzählung am Quartier

Erfassung Habitatqualität

Die Habitatansprüche der Art sind in Mitteleuropa (Verbreitungsgrenze) noch weitgehend unerforscht. Eine Ermittlung der Habitatpräferenzen durch vertiefte Untersuchungen, z. B. mit Hilfe der Telemetrie, ist in Zukunft notwendig.

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus

Jagdgebiet

  • Abschätzung relevanter Habitatparameter auf der Basis vorhandener Datengrundlagen (Forsteinrichtung, Habitattypenkartierung) und ggf. Luftbildinterpretation. Nach PAN & ILÖK (2009a) sind zu erfassen: Anteil Gewässer, Anteil Viehweiden und Anteil Wald und Gehölze in einem 10 km-Radius um die Wochenstuben als Grundlage für ein Expertenvotum.

Wochenstubenquartier

  • Im Siedlungsraum sind bislang keine eindeutigen Kriterien definierbar, dazu existieren regionale Unterschiede. Allgemein ist die Nutzung von Spaltenquartieren (Zwischenräume unter Ziegeldächern, Holzverkleidungen, Flachdachverblendungen) bekannt. Die Parameter sind bei den Quartierkontrollen als Grundlage für ein Expertenvotum abzuschätzen.

Erfassung Beeinträchtigungen

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus

Jagdgebiet

  • Bislang keine Kriterien definiert.

Wochenstubenquartier

  • Einschätzung von Umbau- und Sanierungsmaßnahmen.