Spanische Flagge

Euplagia quadripunctaria (Poda, 1761)

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV

Spanische Flagge Lebensraum

Die Spanische Flagge befindet sich in Sachsen-Anhalt an der Nordgrenze ihres Areales. Sie ist hier eine nur lokal vorkommende und stark gefährdete Art. Es handelt sich um sehr mobile Tiere, welche durchaus zu kurzfristigen Arealerweiterungen befähigt sind.

Sie bewohnt(e) in Sachsen-Anhalt zwei disjunkte Teilareale, von denen eines die tief in den nördlichen Harzrand eingeschnittenen Täler sowie das nördliche und östliche Vorland dieses Mittelgebirges umfasst. Hier ist die Spanische Flagge auch heute noch regelmäßig zu finden. Aus dem zweiten Teilareal, dem Saale-Unstrut-Gebiet, liegen seit mehr als 30 Jahren keine Nachweise mehr vor. Zu den bei EVSA (2000) zusammengestellten 42 Vorkommensmeldungen aus Sachsen-Anhalt sind aus den letzten Jahren noch einige aus dem Harz und seinem nördlichen Vorland bis hin zum Stadtrand von Halberstadt hinzugekommen, so dass von etwa 50 Nachweisen vor Beginn der in den Jahren 2005/06 durchgeführten Bestandserfassungen auszugehen ist. Die Vorkommensmeldungen verteilen sich auf die naturräumlichen Haupteinheiten Thüringer Becken mit Randplatten (D18), Sächsisches Hügelland mit Erzgebirgsvorland (D19), Östliches Harzvorland (D20), Nördliches Harzvorland (D33) und den Harz (D37). Im Gegensatz zu weiter im Süden Deutschlands und vor allem Europas gelegenen Vorkommensgebieten (wo E. quadripunctaria weit verbreitet und teilweise ubiquitär auftritt) ist die Art in Sachsen-Anhalt meist einzeln oder in geringer Individuendichte anzutreffen.

Neben den Vorkommen in FFH-Gebieten der beiden NHE (D33 und D37) ist die Art in den letzten Jahren noch in mehreren Einzelexemplaren bis Halberstadt hin gefunden worden.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist das Kartier- und Bewertungsschlema des Bundesamtes für Naturschutz (erarbeitet von E. Friedrich, P. LEOPOLD, P. PRETSCHER und R. REINHARDT, Stand MÄRZ 2009), welcher weitgehend dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand entspricht. Dieser sieht folgende Vorgehensweise vor:

  • Turnus: im 3-jährigen Rhythmus;
  • Detailkartierung von Schwerpunktflächen anhand von Faltertransekten und/oder Lichtfang an mindestens drei Terminen zur Hauptflugzeit (Mitte Juli bis Mitte August) und Zählung der Individuen;
  • Erfassung wesentlicher Habitatparameter entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels sowie ggf. von Beeinträchtigungen (Nutzung).