Eptesicus nilssonii (Keyserling & Blasius, 1839)
Natura 2000: Anhang IV
Die Verbreitung der Nordfledermaus ist mit einigen Ausnahmen auf den Harz begrenzt. Aus dem Großen Bruch bei Oschersleben liegen zwei ältere Nachweise vor (NICOLAI & OHLENDORF 1991), neuere Nachweise konnten bislang nicht erbracht werden. 2009 wurden bei Netzfängen in der Goldenen Aue bei Berga zwei Individuen gefangen.
Die Verbreitung der Art im Ostharz ist nicht hinreichend geklärt. Bei Netzfängen auf der Ostharzabdachung zum Mansfelder Bergland wurde bislang die Art nicht nachgewiesen. Die östliche Nachweisgrenze im Ostharz verläuft über Thale, Friedrichsbrunn, Königerode, Breitenbach nach Questenberg. Im Oberharz sind Nachweise bis 600 m ü. NN bekannt.
Die Art reproduziert hinter Hausfassaden- und Schornsteinverkleidungen und entzieht sich somit meist den Blicken des Beobachters. Insgesamt bestehen erhebliche Defizite bzgl. der Kenntnis der Quartiere in den Siedlungen des Harzes. Bislang ist nur eine gut zählbare Reproduktionsgesellschaft in Tanne bekannt, die aus 40 bis 60 Individuen besteht und sich in der Dachhaut eines mit Dachziegeln eingedeckten Einfamilienhauses befindet. Winterquartiere der Art sind im Harz bekannt. Die jährliche Anzahl der nachweisbaren Überwinterer erreicht selten 20 Individuen. Winternachweise aus Gesteinsaufschüttungen unter Tage und über Tage sind nachgewiesen (OHLENDORF 2001).
Die Art schwärmt gemeinsam mit der Breitflügelfledermaus Ende Juli bis Mitte August. Um Rübeland und Elbingerode sind sehr gute Schwärmquartiere vor ehemaligen Gruben bekannt. Fernwanderungen sind nur wenige belegt, so ein Nachweis einer Wanderung innerhalb von drei Tagen von Rübeland nach Saalfeld.
Erfassung der Verbreitung
Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.
FFH-Stichprobenmonitoring
Das FFH-Stichprobenmonitoring der Nordfledermaus richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.
Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population mindestens dreimal zu ermitteln. Dabei werden je Untersuchungsjahr die adulten Weibchen einmalig erfasst, z.B. durch Auszählen der Wochenstube. Die Gesamtpopulationsgröße wird anhand von allen gemeldeten Quartierzählungen in einer biogeographischen Ebene durch das BfN bestimmt, welches darauf basierend eine Trendermittlung durchführt.
Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:
Habitatqualität:
- Jagdgebiet: Qualität des Jagdgebiets
- Wochenstubenquartier
Beeinträchtigungen
- Jagdgebiet: Beeinträchtigung durch Windenergienutzung im Bezugsraum
- Wochenstubenquartier: Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
- Wochenstubenquartier: Akzeptanz durch Hausbesitzer
- Weitere Beeinträchtigungen