Grüne Keiljungfer

Ophiogomphus cecilia (Fourcroy, 1785)

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV

Verbreitung in Sachsen-Anhalt

Grüne Keiljungfer
Foto: T. Sy (RANA)

Für die Elbe in Sachsen-Anhalt kann zwischenzeitlich von einer nahezu lückenlosen Besiedlung ausgegangen werden. Nachweise gelangen in den vergangenen Jahren aber auch an der Mulde (MÜLLER & STEGLICH 1998), Weißen Elster (RANA 2002a), Schwarzen Elster (HENNIG, schriftl., HOHMANN, LHW), Helme (RANA 2002b), Unstrut (PIETSCH 2003, RANA 2003c, MÜLLER & STEGLICH 2004) und Saale (RANA 2005, MÜLLER & STEGLICH 2004). Daneben existieren Nachweise von einigen Bächen abseits der Elbe, so dem Fliethbach (HENNIG 1998, LHW), der Tangerniederung (MÜLLER 1981) und der Ihle (HOHMANN, LHW).

Der Schwerpunkt der Verbreitung liegt auch aktuell in den Naturraumeinheiten D09 und D10, welche das Elbtal sowie die Flussauen von Mulde und Schwarzer Elster umfassen. Von den nach 1990 getätigten Funden liegen ca. 63 % in einem der beiden Naturräume. Die Vorkommen befinden sich hier aufgrund der (fast) durchgängigen Meldung der Elbe, der Mulde sowie der Schwarzen Elster zu 100 % innerhalb von FFH-Gebieten.

Trotz des erheblichen Kenntniszuwachses seit 1998 wird eingeschätzt, dass weiterhin Kenntnisdefizite bezüglich der aktuellen Verbreitung im Land Sachsen-Anhalt bestehen. Zudem wird davon ausgegangen, dass im Zuge der weiteren Verbesserung der Wasserqualität zahlreiche Fließgewässer wieder- oder erstbesiedelt werden. Vor allem der Kenntnisstand zum Vorkommen in den FFH-Gebieten entlang der Elbe kann als gut eingeschätzt werden (vgl. STEGLICH 2001; MÜLLER & STEGLICH 2001, 2004). Lediglich aus den FFH-Gebieten 007 „Aland-Elbe-Niederung nördlich Seehausen“, 008 „Elbaue Beuster-Wahrenberg“ und 009 „Elbaue Werben und Alte Elbe Kannenberg“ liegen entsprechend der Datenbank des LAU, der publizierten Nachweise sowie der gebietsbezogenen SDB (noch) keine Funde vor. Eine aktuelle Nachsuche wird für diese Gebiete empfohlen, da auch flussabwärts weitere Vorkommen bekannt sind.

Bezüglich des Status, der Verbreitung und vor allem der Häufigkeit der Art im südlichen Landesteil, speziell an der Saale, der Helme und der Unstrut, besteht momentan ebenso noch Untersuchungsbedarf wie an einigen kleineren Fließgewässern im nördlichen und östlichen Sachsen-Anhalt (u.a. Aland, Biese, Uchte, Ohre, Nuthe, Fließgewässer in der Annaburger Heide).

Erfassung der Verbreitung

Grüne Keiljungfer Lebensraum
Monitoringfläche „Weiße Elster bei Profen“, Burgenlandkreis
Foto: M. Schulze (RANA)

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Messgröße für den Gesamtbestand und die Habitatgröße ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der TK25-Quadranten.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (erarbeitet von G. ELLWANGER, K. BURBACH, R. MAUERSBERGER, J. OTT, F.-J. SCHIEL, F. SUHLING, in PAN & ILÖK 2009a, Stand MÄRZ 2009). Im Vergleich zu dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand sind bezüglich der Bewertung des Erhaltungszustandes noch einige Veränderungen und Präzisierungen vorgenommen worden. Diese werden unten im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Bewertungsschlüssel für Sachsen-Anhalt diskutiert.

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus;
  • mindestens drei Begehungen im Abstand von 2-3 Wochen während der Hauptemergenz (in der Regel Mitte Juni bis Ende Juli, zuweilen noch bis August) , bei Hochwasserereignissen sind ggf. zusätzliche Begehungen oder zeitliche Verschiebungen der Untersuchungen erforderlich;
  • Bezugsraum der Erfassung und Bewertung sind Standard-Untersuchungsstrecken von 250 m Länge entlang einer Uferseite oder jeweils 125 m beidseitig. Je nach Gebiet könnte die Probeflächengröße evtl. nicht ausreichen, da die Dichte der Art zu gering ist. Trifft dies in der Praxis zu, sollten entsprechend dem ursprünglichen Vorschlag 1 km Uferlinie einseitig oder 500 m beidseitig abgesucht werden, zur Bewertung der Population dann Umrechnung auf 250 m;
  • Exuvienaufsammlung in einem ca. 2-3 m breiten Uferstreifen und Ermitteln der Exuviensumme für alle drei Begehungen pro Untersuchungsstrecke;
  • Erfassung bzw. Recherche der Habitatparameter entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (Substratverhältnisse im Larvalhabitat, Gewässergüteklasse, Besonnung) sowie von Beeinträchtigungen (Verschlammung, Gewässerausbau, Wellenschlag);
  • Dokumentation des Begleitartenspektrums (Libellen) im Erfassungszeitraum.