Helm-Azurjungfer

Coenagrion mercuriale (Charpentier, 1840)

Natura 2000: Anhang II
Rote Liste Deutschland: 2 - stark gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 3 - gefährdet

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Das Verbreitungsgebiet der Helm-Azurjungfer in Sachsen-Anhalt umfasst zwei naturräumliche Haupteinheiten der atlantischen und sechs Naturräume der kontinentalen Region. Besiedelt werden vornehmlich Graben- und Bachsysteme im Tief- und Hügelland, die Höhenverbreitung reicht von etwa 30 m üNN in der Altmark bis zu etwa 155 m üNN im Nördlichen Harzvorland; ein Einzeltier wurde am Südostrand des Ziegelrodaer Forstes bei etwa 230 m üNN gefunden. Die nordöstliche Arealgrenze stellt derzeit ein Vorkommen am Grünen Band bei Salzwedel dar. (MAMMEN et al. 2019)

Seit Mitte der 1990er Jahre wurden über nahezu das gesamte Bundesland verteilt reproduzierende und zum Teil individuenreiche Populationen der Helm-Azurjungfer entdeckt. Diese Entdeckungen sind zum einen auf eine intensivere Erfassung zurückzuführen, zum anderen aber auch auf einen anhaltenden Ausbreitungsprozess. Dieser wird durch sich verbessernde Habitatbedingungen, etwa aufgrund einer höheren Wasserqualität seit 1990, sowie durch klimatische Faktoren, welche die thermophile, atlanto-mediterrane Art begünstigen, gefördert. (MAMMEN et al. 2019)

Die Helm-Azurjungfer ist auf Fließgewässer mit ausreichendem Wasserdurchfluss und lockerem Wasserried angewiesen. Eutrophierung, Sukzession und Wassermangel stellen Gefährdungen dar, weshalb in vielen Gewässern Pflegemaßnahmen wie Entkrautung oder Böschungsmahd für den langfristigen Erhalt notwendig sind. (MAMMEN et al. 2019)

Stabile Populationen sind insbesondere in verzweigten Gewässersystemen zu beobachten. Besonders hervorzuheben ist dabei die individuenreiche und länderübergreifende Population in der Helmeniederung, die naturräumlich dem Thüringer Becken mit Randplatten (D18) zuzuordnen ist (BUCHWALD et al. 2003, ZIMMERMANN et al. 2005). Weiterhin sind die Bestände in Sauteichgraben und Goldbach, an der Krummbek, in der Elster-Luppe-Aue und im Grabensystem des „Grünen Bandes“ bei Salzwedel von Bedeutung. Neu entdeckte Populationen existieren u.a. im südlichen Saalekreis, am Dollgraben randlich der Colbitz-Letzlinger Heide, im Helsunger Bruch im Nördlichen Harzvorland sowie bei Schermen im Burger Vorfläming, dem bislang einzigen ostelbischen Fundort in Sachsen-Anhalt. Von besonderem Interesse sind dabei die in den letzten Jahren erbrachten neuen Nachweise für die naturräumlichen Haupteinheiten D11 (Fläming), D19 (Sächsisches Hügelland und Erzgebirgsvorland), D29 (Wendland, Altmark) und D33 (Nördliches Harzvorland). Insgesamt wurden von 2001 bis 2023 Funde in 36 MTB gemeldet, was einer Rasterfrequenz von 17,3 % entspricht. Die Helm-Azurjungfer zählt damit zu den mäßig häufigen Arten Sachsen-Anhalts. (MÜLLER et al. 2018)

Trotz des deutlichen Kenntniszuwachses in den vergangenen Jahren kann auch weiterhin mit neuen Nachweisen in Sachsen-Anhalt gerechnet werden.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring der Helm-Azurjungfer richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population zweimal zu erfassen. Die Abschätzung der Populationsgröße erfolgt durch Zählung der Imagines im Rahmen von zwei Begehungen im Abstand von 3 bis 4 Wochen bei günstigen Witterungsbedingungen während der Hauptflugzeit, welche sich meist von Mitte Juni bis Mitte Juli erstreckt. Pro Begehung ist die Gesamtabundanz aller Teilstrecken sowie die durchschnittliche Anzahl an Imagines je 100 m Untersuchungsstrecke anzugeben. Die Streckenauswahl beinhaltet die potentiell besiedelbaren Bereiche und erfolgt auf Grundlage der aktuellen Habitateigenschaften mit maximal 3 Untersuchungsstrecken von 100 m Länge entlang der besiedelten Gräben bzw. Fließgewässer.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt einmal je Berichtsperiode anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Wintergrüne submerse Vegetation bzw. untergetauchte Teile der Emersvegetation
  • Voll besonnte Abschnitte
  • Anteil ungenutzter mindestens 5 m breiter Uferrandstreifen beidseitig des Gewässers

Beeinträchtigungen

  • Gewässerunterhaltung (Sohlräumung, Krautung, Böschungsmahd)
  • Wasserführung
  • Erkennbare Gewässerverschmutzung (Nährstoffeintrag, Drainage- oder Abwassereinleitungen)
  • Weitere Beeinträchtigungen