Nachtkerzenschwärmer

Proserpina proserpina (Pallas, 1772)

Natura 2000: Anhang IV

Nachtkerzenschwärmer

Falter

Raupe
Nachtkerzenschwärmer Lebensraum
Habitat

Der Nachtkerzenschwärmer ist für Sachsen-Anhalt aus allen Landesteilen gemeldet (SCHMIDT 2004b). Meist handelt es sich allerdings um Einzelfunde, häufig durch Lichtfang getätigt, was bei dieser hochmobilen Art allerdings keine Rückschlüsse auf die Habitatflächen erlaubt. Die Larven leben in hochdynamischen Lebensräumen (feuchte Graben-, Wegränder mit ausreichendem Bestand an Weidenröschenarten [Epilobium]). P. proserpina unterliegt einer starken Bestandesfluktuation und neigt zu einem plötzlichen Auftreten an zuvor nicht besiedelten Standorten. Die Art verschwindet andererseits häufig für Jahre, um später wieder zu erscheinen und entzieht sich somit fast vollständig einem Monitoring.

Aktuelle Nachsuchungen im Rahmen der Ersterfassung der Arten des Anhanges IV an verschiedenen Standorten mit ehemaligen, auch mehrmaligen Nachweisen (Umgebung Genthin – mehrere Nachweise bis 2000, Ziegelrodaer Forst, Harslebener Berge u. a.) konnten keinen Artnachweis erbringen (ARNDT et al. 2010). Auch die gezielte Raupensuche in dafür geeigneten Habitaten erbrachten keine Nachweise.

Im Gegensatz zu dem bei SCHNITTER et al. (2006) publizierten Kartier- und Bewertungsschlüssel verfolgt die aktualisierte Fassung von PAN & ILÖK (2009b) keinen Stichprobenansatz mehr, sondern fordert eine kontinuierliche Datensammlung durch Abfrage aller verfügbaren Quellen hinterlegt mit einer Einschätzung der vorgefundenen Habitatqualitäten und eventueller Beeinträchtigungen.

Aufgrund der oben genannten Unstetigkeit des Auftretens der Art gibt es derzeit keinen praktikablen Ansatz für ein längerfristiges Monitoring des Nachtkerzenschwärmers. Auch der bei SCHNITTER (2006) publizierte Ansatz eines Monitorings in Schwerpunktvorkommen verspricht keine gesicherten Daten.

Möglicherweise liefert die derzeit laufende Ersterfassung Anhaltspunkte für einen sinnvollen Monitoringansatz. Bis dahin ist eine Festlegung von Monitoringflächen und eine Bewertung dieser nicht möglich.