Großes Mausohr

Myotis myotis (Borkhausen, 1797)

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV

Das Mausohr ist eine gut bearbeite Fledermausart in Sachsen-Anhalt, über deren Verbreitungsbild und Populationsgrößen ein guter Kenntnisstand besteht. Das Monitoring der Wochenstubenerfassung erfolgt in Anlehnung an die „Vilm-Kriterien“ (vgl. BIEDERMANN et al. 2003).

In den wärmegetönten Regionen des Saale-Unstrut-Triaslandes befand sich bis in die Mitte der 1990er Jahre der Reproduktionsschwerpunkt der Art. Die höchste Siedlungsdichte in Sachsen-Anhalt wurde hier erreicht. Die Mehrzahl der langjährig bekannten Wochenstuben unterlag seither durch bauliche Veränderungen einer negativen Entwicklung. So wurden kopfstarke Gesellschaften in Freyburg, Thalwinkel, Kleinjena, Schulpforte, Burg Saaleck und Nebra aufgegeben und sind seither verschollen (vgl. LEHMANN 2008, OHLENDORF 2006). Von den zehn langjährig bekannten Reproduktionsquartieren wurden im Jahr 2006 nur noch drei besetzt angetroffen. Demgegenüber stehen lediglich die Neunachweise einer kleinen Wochenstube am Wendelstein und in Thalwinkel. Der Fortpflanzungsschwerpunkt in Sachsen-Anhalt hat sich innerhalb nur weniger Jahre in den Bereich des südlichen, östlichen und nördlichen Harzrandes und in den westlichen und nordwestlichen Randbereich der Dübener Heide verschoben. Dem Saale-Unstrut-Triasland wird weiterhin eine hohe Bedeutung für den Erhalt der Art in Sachsen-Anhalt zugeschrieben, da sich vermutlich Teile verschollener Kolonien in noch derzeit unbekannten Quartieren im Gebiet reproduzieren.

Aktuell sind vom Mausohr in Sachsen-Anhalt 29 Wochenstuben und 153 Winterquartiere, meist Einzelnachweise, bekannt. Winterquartiere bestehen in allen naturräumlichen Haupteinheiten in Sachsen-Anhalt, jedoch mit kopfstärkeren Kolonien mit dem Schwerpunkt im Harz. Im Winter 2008/09 überwinterten in den bekannten Harzer Winterquartieren zählbar 161 Individuen. Die Wochenstuben sind hauptsächlich in der kontinentalen Klimazone zu finden. Wichtige Wochenstuben in der atlantischen Klimazone befinden sind u.a. in der Kirche in Bülstringen und in der Marktkirche in Quedlinburg. Für die Bereiche der nördlichen Elbtalniederung, des Flämings und der Colbitz-Letzlinger Heide sind keine Wochenstuben der Art bekannt.

Größere Kenntnisdefizite können für das Mausohr nicht angegeben werden. Die bereits erwähnte veränderte Bestandsituation im Süden Sachsen-Anhalts, insbesondere im Saale-Unstrut-Triasland, ist in den nächsten Jahren genau zu verfolgen.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring des Großen Mausohrs richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population dreimal zu ermitteln. Dabei werden je Untersuchungsjahr die adulten Weibchen in den Wochenstubenkolonien erfasst. Zur Plausibilitätskontrolle der Kolonieentwicklung sollte zudem je nach Möglichkeit eine Zählung der Jungtiere vorgenommen werden. Die Gesamtpopulationsgröße wird anhand von allen gemeldeten Quartierzählungen in einer biogeographischen Ebene durch das BfN bestimmt, welches darauf basierend eine Trendermittlung durchführt.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Jagdgebiet: Laubholzbestände mit mittlerem und starkem Baumholz mit hohem Kronenschlussgrad

Beeinträchtigungen

  • Jagdgebiet: Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Bezugsraum (z.B. großflächiger Pestizideinsatz, großflächige Anwendung des Schirmschlagverfahrens)
  • Wochenstubenquartier: Veränderungen im und am Gebäude (z.B. Beleuchtung)
  • Wochenstubenquartier: Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
  • Wochenstubenquartier: Akzeptanz durch Hausbesitzer
  • Weitere Beeinträchtigungen