Fransenfledermaus

Myotis nattereri (Kuhl, 1817)

Natura 2000: Anhang IV

Die Fransenfledermaus ist in Sachsen-Anhalt eine weit verbreitete Fledermausart. Sie wird im Tiefland, in den Auenwäldern, z.B. an der Elbe, in den Heidegebieten der Colbitz-Letzlinger Heide, der Klietzer Heide oder in der Glücksburger Heide angetroffen. Im Harz sind Reproduktionen bis zu einer Höhe von 530 m ü. NN bekannt (OHLENDORF 2002). Reproduktionsquartiere dieser Art nachzuweisen, gelang bisher nur in Fledermauskastengebieten, welche schon länger eingerichtet sind, und sehr selten in Gebäuden. Derzeit gibt es nur wenige bekannte Reproduktionsgesellschaften, wie jene auf der Unterharzhochfläche bei Tanne oder im Stadtwald von Havelberg. Natürliche Sommerquartiere wie Baumhöhlen und Fäulnishöhlen der Art lassen sich i.d.R. nur durch Telemetrie finden. Winternachweise hingegen liegen aus ganz Sachsen-Anhalt vor. Die Fransenfledermaus kann noch spät im Jahr jagen, so im November. Die Fransenfledermaus gehört neben der Wasserfledermaus zu den häufigsten Winterschläfern in Fels- und Kelleranlagen in Sachsen-Anhalt. In den Rübeländer Höhlen überwintern schätzungsweise ca. 5.000 Individuen und in der Gipskarsthöhle Heimkehle am Südharz ca. 2.000 Individuen. Auch in der Altmark, im Fläming und in anderen Landesteilen sind große Überwinterungsquartiere bekannt. Die Art neigt dazu, große Cluster mit Individuen der gleichen Art oder mit der Wasserfledermaus und/oder dem Mausohr zu bilden.

Ende August bis Ende September schwärmt die Art vor den großen Kellerquartieren in der Altmark sowie vor den großen Felsquartieren im Harz (Heimkehle, Höhlen um Rübeland, der Gruben Büchenberg und Volkmarskeller). Wanderungen vom Tiefland zu Harzer Winterquartieren sind bis 110 km Entfernung belegt.

Kenntnislücken von der Fransenfledermaus bestehen besonders aus dem Süden des Landes. Es fehlen sowohl Reproduktionsnachweise als auch Nachweise von Winterquartieren, in denen mehr als drei Individuen überwintern.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25 (d. h. mit mind. einem aktuellen Präsenznachweis). Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend und die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Die Messgröße für den Gesamtbestand ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der Wochenstuben, für die Habitatgröße die Anzahl der TK25.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist das Kartier- und Bewertungsschema des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK [2009a], Stand März 2009), welcher im Wesentlichen dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand entspricht. Ergänzend hierzu wurde das Abstimmungsprotokoll des BfN mit den jeweiligen Ländervertretern im Fledermausschutz verwendet (März 2009). Es enthält für einige Arten genauere Angaben zur Umsetzung des Monitorings.

Da die atlantische Region lediglich einen kleinen Teil der Fläche Sachsen-Anhalts ausmacht, erscheint eine Trennung der Erfassung und Bewertung des Erhaltungszustandes der Wasserfledermaus-Population nach den biogeographischen Regionen wenig sinnvoll. Es wird daher im Folgenden für Erfassung und Bewertung unabhängig von der Region unterschieden nach Sommer- (Wochenstube) und Winterquartier.

Erfassung Population

Laut PAN & ILÖK (2009b) sind für die Erfassung der Population nur die Winterquartiere vorgesehen.

Winterquartier

  • Turnus: im 3-jährigen Rhythmus
  • nur Einbeziehung von Winterquartieren mit mind. 5 Individuen in einem beliebigen Jahr
  • im Untersuchungsjahr einmalige Auszählung der überwinternden Tiere im Zeitraum vom 01.01. bis 01.03.

Erfassung Habitatqualität

Winterquartier

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus
  • Während der Kontrollen der Quartiere werden die für die Bewertung notwendigen Parameter (Zugänglichkeit, Einflüge, Temperatur, Luftfeuchte) mit erfasst.

Jagdgebiet

  • Erfassungsturnus: im 6-jährigen Rhythmus
  • gemäß PAN & ILÖK (2009a) Ermittlung der relevanten Habitatparameter im Verbreitungsgebiet auf der Basis vorhandener Datengrundlagen (z. B. BWI, Ergebnisse des Monitorings der WRRL, Gewässergütekarten, ATKIS). Daten und Auswertung werden zentral vom BfN erstellt.

Erfassung Beeinträchtigungen

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus

Winterquartier

  • Die Erfassung möglicher Beeinträchtigungen erfolgt während der turnusmäßigen Quartierkontrollen.

Jagdgebiet

  • Berücksichtigung aktueller Einflussfaktoren (z. B. Forstwirtschaft, Eingriffe in Natur und Landschaft, Verkehrswegesicherung, Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäudequartieren, Verlust von Großviehställen) im Lebensraum des Verbreitungsgebietes (TK 25 „distribution“, s.o.) als Grundlage für ein Expertenvotum.