Moorfrosch

Rana arvalis Nilsson, 1842

Natura 2000: Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 3 - gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 2 - stark gefährdet

Moorfrosch
Foto: V. Neumann
Moorfrosch Lebensraum
Foto: M. Schulze

Der Moorfrosch kommt in Deutschland in allen Bundesländern vor, weist aber nur im Norden und Osten ein geschlossenes Verbreitungsgebiet auf. In Mecklenburg, Brandenburg und Teilen Sachsens und Sachsen-Anhalts werden die bundesweit größten Abundanzen und Verbreitungsdichten erreicht (GÜNTHER & NABROWSKI 1996). Insofern kommt auch Sachsen-Anhalt eine höhere Verantwortung für den Erhalt der Art in Deutschland zu.

In Sachsen-Anhalt liegt der Verbreitungsschwerpunkt in den eiszeitlich geprägten Tiefebenen. Hier werden die Flussauen der Elbe, Mulde, Saale, Havel und Ohre fast lückenlos besiedelt. Zudem sind der Drömling und die Altmoränenlandschaften der Altmark großflächig vom Moorfrosch besiedelt. Er fehlt hingegen weitgehend in den Sandern und Endmoränenlandschaften der Altmarkheiden mit Ausnahme der elbnahen Bereiche. Auch die Lössböden der Ackerebenen weisen mit Ausnahme des Köthener Ackerlandes kaum Nachweise auf. Aus den Hügelländern sind nur vereinzelte Vorkommen bekannt, so z.B. aus dem Helme-Unstrut-Buntsandsteinland, wobei die Höhengrenze der Verbreitung bei etwa 300 m liegt (MEYER et al. 2004, MEYER & SY 2004).

Es liegen Nachweise aus neun naturräumlichen Haupteinheiten vor. Dabei entfallen ca. 27 % der Fundpunkte auf das Elbe-Mulde-Tiefland (D10), 25 % auf die Elbtalniederung (D09) und ca. 20 % auf die Altmark (D29) (MEYER & SY 2004). Der Moorfrosch kommt in mindestens 56 FFH-Gebieten Sachsen-Anhalts vor, zahlreiche Fundpunkte liegen jedoch außerhalb der Gebietskulisse.

Entsprechend dem von MEYER et al. (2004) dargestellten Kenntnisstand ist die Verbreitungssituation relativ gut bekannt. Aufgrund der weiten Verbreitung kann jedoch weiterhin mit neuen Funden gerechnet werden.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Messgröße für den Gesamtbestand und die Habitatgröße ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der TK25-Quadranten.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundes¬amtes für Naturschutz (erarbeitet von P. SCHMIDT, J. GRODDECK, M. HACHTEL in PAN & ILÖK 2009a, Stand MÄRZ 2009), welcher im Wesentlichen dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand entspricht.

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus;
  • mindestens drei Begehungen im Zeitraum Anfang/Mitte März bis Anfang/Mitte April je nach Witterungsverlauf, tagsüber zur Zählung von Laichballen, in den Abend- und frühen Nachtstunden zum Verhören rufender Männchen;
  • der sichere Artnachweis ist v.a. in Gebieten mit syntopen Spring- und Grasfrosch¬vorkommen durch Verhören der rufenden Männchen oder durch die Suche nach adulten Tieren zu erbringen;
  • Bezugsraum der Erfassung und Bewertung sind einzelne Gewässer bzw. Gewässer¬komplexe und deren unmittelbare Umgebung (ca. 300 m);
  • Abschätzung der Populationsgröße je Monitoringfläche durch Verhören und Zählen rufender Tiere sowie der Laichballen, Ermitteln des Maximalwertes der pro Begehung gefundenen Tiere/Laichballen;
  • Dokumentation des Begleitartenspektrums (Amphibien);
  • Erfassung wesentlicher Habitatparameter und von Beeinträchtigungen entsprechend den Erfordernissen des Bewer¬tungs¬schlüssels:
    • Anzahl und Größe der zum Vorkommen gehö¬renden Gewässer,
    • Ausdehnung der Flachwasserzonen bzw. Anteil der flachen Gewässer am Komplex,
    • Besonnung,
    • Vorhandensein von Biotopen mit hohem Grund¬wasserstand,
    • Entfernung von Sommer- und Winterhabitaten von den Laichgewässern,
    • Entfernung zum nächsten Vorkommen,
    • offensichtliche Stoffeinträge,
    • pH-Wert, Versauerungstendenz,
    • Fischbestand und fischereiliche Nutzung (gutachterliche Einschätzung),
    • Gefährdung durch den Einsatz schwerer Ma¬schinen im Landhabitat (Land-/Forstwirtschaft),
    • Fahrwege im Jahreslebensraum bzw. an diesen angrenzend,
    • Isolation durch monotone, landwirtschaftliche Flächen oder Bebauung.
Nr.FFH-GebietName
FFH-Monitoring-Gebiete für den Moorfrosch