Kleine Bartfledermaus

Myotis mystacinus (Kuhl, 1817)

Natura 2000: Anhang IV

Die Kleine Bartfledermaus gehört zu den seltenen und stark gefährdeten Fledermausarten Sachsen-Anhalts. Einzelnachweise liegen aus allen Landesteilen vor, jedoch nur wenige, die Quartieren zugeordnet werden können. Reproduktionsnachweise sind hinter Fensterläden aus der Altmark und aus dem Vorfläming bekannt, Reproduktionsquartiere fehlen bislang aus dem Harz und seinem Umfeld. Netzfänge laktierender Weibchen gelangen im NSG „Othaler Wald“, im Ziegelrodaer Forst, im Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ bei Rottleberode und bei Wettelrode und im NSG „Bodetal“. Die Art besiedelt in Wäldern Tagesschlafquartiere hinter abstehender Borke alter Bäume, besonders in Laubmisch¬wäldern. Im Oberharz ist die Art in Fledermauskästen bis 920 m ü. NN nachweisbar. Es wird angenommen, dass die Art hinter Borken abgestorbener Fichten lebt. Den Verbreitungs¬schwerpunkt hat sie in Naturräumen mit starker Reliefenergie, in den bewaldeten Endmoränengebieten, im Hügelland und in den kollinen bis montanen Regionen des Harzes.

Winterquartiere sind besonders aus dem Harz bekannt. In anderen Landesteilen werden nur sehr selten Überwinterungen festgestellt. Die bemerkenswertesten Winterquartiere sind das Grubengebiet Büchenberg und der Marmorbruch Krockstein mit mehr als 20 Individuen. Die Anzahl der festgestellten Überwinterung ist wahrscheinlich vom Zeitpunkt der Kontrollen und des Verlaufes des Winters abhängig. Von beiden Bartfledermausarten sind Fernflüge zum Harz aus einem Umfeld von 100 km bekannt. Schwärmquartiere sind besonders im Rübeländer Höhlengebiet (OHLENDORF 2003) und im Gipskarst im Südharz (OHLENDORF et al. 2004) untersucht.

Kenntnislücken bestehen bei der Art in allen Landesteilen.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25 (d. h. mit mind. einem aktuellen Präsenznachweis). Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend und die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Die Messgröße für den Gesamtbestand ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der Wochenstuben, für die Habitatgröße die Anzahl der TK25.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK [2009a], Stand März 2009), welcher im Wesentlichen dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand entspricht. Ergänzend hierzu wurde das Abstimmungsprotokoll des BfN mit den jeweiligen Ländervertretern im Fledermausschutz (März 2009) herangezogen. Es enthält für einige Arten genauere Angaben zur Umsetzung des Monitorings.

Erfassung Population

Laut PAN & ILÖK (2009b) sind für die Erfassung der Population nur die Wochenstubenquartiere vorgesehen. Ein Monitoring der Population in den Winterquartieren ist auch nicht möglich, da die Bartfledermäuse (M. brandtii, M. mystacinus & M. alcathoe) im Winterquartier meist nicht unterschieden werden können.

Wochenstubenquartier

  • Turnus: im 2-jährigen Rhythmus
  • Erfassung der adulten Weibchen bei im Untersuchungsjahr einmaliger Ausflugszählung vor dem Flüggewerden der Jungtiere

Erfassung Habitatqualität

Wochenstubenquartier / Jagdgebiet

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus
  • Bezugsraum für die Bewertung der Habitatqualität im Sommerlebensraum ist ein im 4 km-Radius um die Wochenstube (PAN & ILÖK 2009a)
  • Aufgrund von Kenntnisdefiziten ist derzeit eine Erfassung und Bewertung nur als Expertenvotum mit Begründung möglich.

Erfassung Beeinträchtigungen

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus

Wochenstubenquartier

  • im Bereich der Gebäudequartiere Erfassung von Veränderungen der Quartierbedingungen als Expertenvotum mit Begründung
  • im Bereich der Baumquartiere Erfassung von Veränderung der forstwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere der Erhalt bzw. Wegfall von Quartierbäumen als Expertenvotum mit Begründung

Jagdgebiet

  • Erfassung von Änderungen im Lebensraum im 4 km-Radius um die Wochenstube: Erfassung der Zerschneidung/Zersiedlung sowie Nutzungsintensivierung.
  • Daten zu Unzerschnittenen Verkehrsarmen Räumen (UZV) werden zusätzlich auf Bundesebene berücksichtigt (Auswertung durch BfN).