Myotis mystacinus (Kuhl, 1817)
Natura 2000: Anhang IV
Die Kleine Bartfledermaus gehört zu den seltenen und stark gefährdeten Fledermausarten Sachsen-Anhalts. Einzelnachweise liegen aus allen Landesteilen vor, jedoch nur wenige, die Quartieren zugeordnet werden können. Reproduktionsnachweise sind hinter Fensterläden aus der Altmark und aus dem Vorfläming bekannt, Reproduktionsquartiere fehlen bislang aus dem Harz und seinem Umfeld. Netzfänge laktierender Weibchen gelangen im NSG Othaler Wald, im Ziegelrodaer Forst, im Biosphärenreservat „Karstlandschaft Südharz“ bei Rottleberode und bei Wettelrode und im NSG Bodetal. Die Art besiedelt in Wäldern Tagesschlafquartiere hinter abstehender Borke alter Bäume, besonders in Laubmisch¬wäldern. Im Oberharz ist die Art in Fledermauskästen bis 920 m ü. NN nachweisbar. Es wird angenommen, dass die Art hinter Borken abgestorbener Fichten lebt. Den Verbreitungs¬schwerpunkt hat sie in Naturräumen mit starker Reliefenergie, in den bewaldeten Endmoränengebieten, im Hügelland und in den kollinen bis montanen Regionen des Harzes.
Winterquartiere sind besonders aus dem Harz bekannt. In anderen Landesteilen werden nur sehr selten Überwinterungen festgestellt. Die bemerkenswertesten Winterquartiere sind das Grubengebiet Büchenberg und der Marmorbruch Krockstein mit mehr als 20 Individuen. Die Anzahl der festgestellten Überwinterung ist wahrscheinlich vom Zeitpunkt der Kontrollen und des Verlaufes des Winters abhängig. Von beiden Bartfledermausarten sind Fernflüge zum Harz aus einem Umfeld von 100 km bekannt. Schwärmquartiere sind besonders im Rübeländer Höhlengebiet (OHLENDORF 2003) und im Gipskarst im Südharz (OHLENDORF et al. 2004) untersucht.
Kenntnislücken bestehen bei der Art in allen Landesteilen.
Erfassung der Verbreitung
Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.
FFH-Stichprobenmonitoring
Das FFH-Stichprobenmonitoring der Kleinen Bartfledermaus richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.
Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population zweimal zu ermitteln. Dabei werden je Untersuchungsjahr die adulten Weibchen mindestens einmalig durch Ausflugszählungen an den Wochenstuben erfasst; bei Mehrfachzählungen wird der Maximalwert angegeben. Im Fall von Mischkolonien sind nach Möglichkeit akustische Anteilsbestimmungen der Arten vorzunehmen. Die Gesamtpopulationsgröße wird anhand von allen gemeldeten Quartierzählungen in einer biogeographischen Ebene durch das BfN bestimmt, welches darauf basierend eine Trendermittlung durchführt.
Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:
Habitatqualität:
- Jagdgebiet: Strukturreichtum der Offenlandschaft
Beeinträchtigungen
- Wochenstubenquartier: Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
- Wochenstubenquartier: Akzeptanz durch Hausbesitzer
- Weitere Beeinträchtigungen