Asiatische Keiljungfer

Gomphus flavipes (Charpentier, 1825)

Natura 2000: Anhang IV

Verbreitung in Sachsen-Anhalt

Asiatische Keiljungfer
Foto: J. Müller

Westlich von Oder, Havel und Spree galt die eurosibirisch verbreitete Art lange Zeit als ausgestorben, abgesehen von kleineren Inselpopulationen in Frankreich und Italien. Erst in den 1990er Jahren konnte Gomphus flavipes auch an der Elbe Sachsen-Anhalts vermehrt wiedergefunden werden, später auch in Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern (MÜLLER 1997, ELLWANGER 2003a, STEGLICH & MÜLLER 2004a).

Für Sachsen-Anhalt kann zwischenzeitlich von einer nahezu lückenlosen Besiedlung des Elblaufes ausgegangen werden. Nach STEGLICH & MÜLLER (2004a) ist diese Entwicklung in erster Linie auf die deutliche Verbesserung der Wasserqualität ab Anfang der 1990er Jahre zurückzuführen. Mit der Etablierung stabiler Populationen hat Sachsen-Anhalt heute für die Erhaltung der Art in der Elbe eine besondere Verantwortung von europaweiter Bedeutung (MÜLLER & STEGLICH 2001, STEGLICH & MÜLLER 2004a). Ab 2003 wurde Gomphus flavipes außerdem an der Saale und Unstrut regelmäßig nachgewiesen (RANA 2003c, MÜLLER 2004, LAU 2008). Das Verbreitungsgebiet umfasst somit zwischenzeitlich fünf naturräumliche Haupteinheiten der kontinentalen Region: D09 — Elbtalniederung, D10 — Elbe-Mulde-Tiefland, D18 — Thüringer Becken mit Randplatten, D19 — Erzgebirgsvorland und Sächsisches Hügelland und D20 — Östliches Harzvorland und Börden. Möglicherweise hält der Ausbreitungsprozess weiterhin an, so dass auch in Zukunft mit neuen Nachweisen in Sachsen-Anhalt gerechnet werden. Besonderes Augenmerk sollte dabei auf weitere Elbe-Zuflüsse, wie die Mulde, die Schwarze Elster, Havel u.a. gerichtet werden.

Erfassung der Verbreitung

Asiatische Keiljungfer Lebensraum
Monitoringfläche „Elbe zwischen Kehnert, Landkreis Stendal und Sandfurth“
Foto: M. Schulze (RANA)

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Messgröße für den Gesamtbestand und die Habitatgröße ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der TK25-Quadranten.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (erarbeitet von G. ELLWANGER, K. BURBACH, R. MAUERSBERGER, J. OTT, F.-J. SCHIEL, F. SUHLING, in PAN & ILÖK 2009a, Stand MÄRZ 2009). Im Vergleich zu dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand sind bezüglich der Bewertung des Erhaltungszustandes noch einige Veränderungen und Präzisierungen vorgenommen worden. Diese werden unten im Zusammenhang mit dem vorgeschlagenen Bewertungsschlüssel für Sachsen-Anhalt diskutiert.

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus;
  • mindestens drei Begehungen im Abstand von 2-3 Wochen während der Hauptemergenz (in der Regel Mitte Juni bis Ende Juli, zuweilen noch bis August), bei Hochwasserereignissen sind ggf. zusätzliche Begehungen oder zeitliche Verschiebungen der Untersuchungen erforderlich;
  • Bezugsraum der Erfassung und Bewertung sind Standard-Untersuchungsstrecken von 250 m Länge entlang einer Uferseite oder jeweils 125 m beidseitig. Je nach Gebiet könnte die Probeflächengröße evtl. nicht ausreichen, da die Dichte der Art zu gering ist. Trifft dies in der Praxis zu, sollten entsprechend dem ursprünglichen Vorschlag 1 km Uferlinie einseitig oder 500 m beidseitig abgesucht werden, zur Bewertung der Population dann Umrechnung auf 250 m;
  • Exuvienaufsammlung in einem ca. 2-3 m breiten Uferstreifen und Ermitteln der Exuviensumme für alle drei Begehungen pro Untersuchungsstrecke;
  • Erfassung bzw. Recherche der Habitatparameter entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (Substratverhältnisse im Larvalhabitat, Gewässergüteklasse) sowie von Beeinträchtigungen (Verschlammung, Uferausbau, Wellenschlag);
  • Dokumentation des Begleitartenspektrums (Libellen) im Erfassungszeitraum.