Vogel-Azurjungfer

Coenagrion ornatum (Selys, 1850)

Natura 2000: Anhang II
Rote Liste Deutschland: 1 - vom Aussterben bedroht
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 3 - gefährdet

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2023, vgl. Detailkarte

Die Vogel-Azurjungfer ist eine pontomediterrane Art mit einem Verbreitungszentrum von Südosteuropa bis zum Schwarzen Meer. Als thermophile Fließwasser-Art besiedelt sie vorrangig anthropogene Gräben. Dabei ist es wichtig, dass durch ausreichende Pflege eine Verschilfung der Gräben unterbunden wird. Zudem müssen ausreichend weiche Pflanzen zur Eiablage zur Verfügung stehen. (MÜLLER et al. 2018)

In Mittel- und Westeuropa existieren nur vergleichsweise wenige und zumeist lokal eng begrenzte Vorkommen. In Deutschland bildet Bayern das wesentliche Verbreitungszentrum der Art (BURBACH & ELLWANGER 2006). Daneben ist auch der Grenzraum zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen ein wichtiger Verbreitungsschwerpunkt in Mittel- und Ostdeutschland. (BURBACH & ELLWANGER 2006).

In Sachsen-Anhalt sind nur wenige stabile Vorkommen der Vogel-Azurjungfer bekannt. Im Jahr 2009 wurden Vorkommen in der nordwestlichen Altmark entdeckt, die während Erfassungen zwischen 2014 und 2019 weiter untersucht wurden. Hierbei konnten etwa 50 räumlich getrennte Einzelvorkommen mit teils mehreren hundert Individuen gefunden werden. Die Vorkommen ziehen sich bis zur niedersächsischen Grenze und stellen den aktuellen Arealrand der Art dar. Eine Besetzung der länderübergreifend bedeutenden Population in der Helmeniederung im Naturraum „Thüringer Becken mit Randplatten“ (D18) konnte bei den Untersuchungen zwischen 2014 und 2019 hingegen nicht mehr bestätigt werden, wenn auch Funde auf der thüringischen Seite auf eine Wiederbesiedlung hoffen lassen. (MAMMEN et al. 2019)

Zwischen 2001 und 2023 wurden Nachweise aus insgesamt 16 MTB erbracht, was einer Rasterfrequenz von etwa 7,7 % entspricht. Die bisherigen Fundorte verteilen sich auf die naturräumlichen Einheiten „Thüringer Becken mit Randplatten“ (D18), „Wendland und Altmark“ (D29), „Lüneburger Heide“ (D28) sowie „Weser-Aller-Tiefland“ (D31). Der Kenntnisstand zur Vogel-Azurjungfer in Sachsen-Anhalt muss jedoch weiterhin als unzureichend bezeichnet werden. Während einige der Populationen mittlerweile möglicherweise erloschen sind, kann in bislang wenig durchforschten Regionen der Altmark eventuell auch mit neuen Funden gerechnet werden.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring der Vogel-Azurjungfer richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population zweimal zu erfassen. Die Abschätzung der Populationsgröße erfolgt durch Zählung der Imagines in mindestens zwei Begehungen bei günstigen Witterungsbedingungen während der Hauptflugzeit, welche sich in der Regel von Mitte Juni bis Anfang Juli erstreckt. Pro Begehung ist die Gesamtabundanz aller Teilstrecken sowie die durchschnittliche Anzahl an Imagines je 100 m Untersuchungsstrecke anzugeben. Die Streckenauswahl beinhaltet die potentiell besiedelbaren Bereiche und erfolgt auf Grundlage der aktuellen Habitateigenschaften mit maximal 3 Untersuchungsstrecken von 100 m Länge entlang der besiedelten Gräben bzw. Fließgewässer.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt einmal je Berichtsperiode anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Wintergrüne submerse Vegetation bzw. untergetauchte Teile der Emersvegetation
  • Voll besonnte Abschnitte
  • Anteil ungenutzter mindestens 5 m breiter Uferrandstreifen beidseitig des Gewässers

Beeinträchtigungen

  • Gewässerunterhaltung (Sohlräumung, Krautung, Böschungsmahd)
  • Wasserführung
  • Erkennbare Gewässerverschmutzung (Nährstoffeintrag, Drainage- oder Abwassereinleitungen)
  • Weitere Beeinträchtigungen