Vogel-Azurjungfer

Coenagrion ornatum (Selys, 1850)

Natura 2000: Anhang II

Verbreitung in Sachsen-Anhalt

Die Vogel-Azurjungfer ist ein pontomediterranes Faunenelement mit einem Verbreitungszentrum von Südosteuropa bis zum Schwarzen Meer. In Mittel- und Westeuropa existieren nur vergleichsweise wenige und zumeist lokal eng begrenzte Vorkommen. In Deutschland bildet Bayern das wesentliche Verbreitungszentrum der Art (BURBACH & ELLWANGER 2006). Daneben ist auch der Grenzraum zwischen Sachsen-Anhalt und Thüringen ein wichtiger Verbreitungsschwerpunkt in Mittel- und Ostdeutschland. Aus Sachsen und Brandenburg wurden jeweils nur einzelne Fundorte gemeldet (BROCKHAUS 2005c). Außerdem kommt die Art in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz vor (BURBACH & ELLWANGER 2006).

In Sachsen-Anhalt sind wenige, weit voneinander isolierte Vorkommensgebiete bekannt. Die vermutlich beständigste Population ist in der Helmeniederung zu finden, die naturräumlich dem Thüringer Becken mit Randplatten (D18) zuzuordnen ist. Das entlang der Helme, Kleinen Helme und mehrerer Flutgräben nach Thüringen übergreifende Vorkommen ist von bundesweiter Bedeutung (BUTTSTEDT & ZIMMERMANN 1999, SERFLING et al. 2004, ZIMMERMANN et al. 2005). In den vergangenen Jahren hat sich der Zustand vieler Gräben allerdings massiv verschlechtert, so dass die Art selbst hier — auf dem Territorium Sachsen-Anhalts — nicht mehr regelmäßig gefunden werden kann. Daneben liegen ältere Fundmeldungen aus der Börde vom Faulen See bei Wanzleben (SCHWARZBERG 1965), aus einem Grabensystem südwestlich des Schollener Sees (MÜLLER 1980, MÜLLER et al. 1980) und aus der Umgebung des Kalbeschen Werders (MÜLLER 1994) vor. Der aktuelle Status der Art ist insbesondere für die Vorkommen im Norden Sachsen-Anhalts nicht bekannt. Am Faulen See bei Wanzleben wurde sie nach 1980 nicht mehr beobachtet.

Die bisherigen Fundorte verteilen sich auf vier Naturräumliche Haupteinheiten in Sachsen-Anhalt (D09 — Elbtalniederung, D18 — Thüringer Becken mit Randplatten, D20 — Östliches Harzvorland und Börden und D29 — Wendland und Altmark). Ob im Naturraum „Östliches Harzvorland und Börden“ noch aktuelle Vorkommen existieren, muss angezweifelt werden.

Der Kenntnisstand zur Vogel-Azurjungfer in Sachsen-Anhalt muss als unzureichend bezeichnet werden. Insbesondere müssen die Vorkommen in den nördlichen Landesteilen auf ihre Aktualität überprüft werden. Einer dringenden Klärung bedürfen auch die zu beobachtenden Rückgänge in der Helmeniederung. In bislang wenig durchforschten Regionen der Altmark oder der Elbtalniederung kann allerdings auch mit neuen Funden gerechnet werden. Möglicherweise lohnen auch gezielte Nachsuchen in den nordöstlichen Grenzbereichen zu Niedersachsen, z.B. in der Landgraben-Dumme-Niederung, da in der niedersächsischen Lüchower Niederung aktuelle Vorkommen bekannt sind (BURBACH & ELLWANGER 2006).

Erfassung der Verbreitung

Vogel-Azurjungfer Lebensraum
Monitoringfläche „Riethnordhausen, Graben 23“ im Grabensystem der Helmeniederung, Landkreis Mansfeld-Südharz.
Foto: T. Sy (RANA)

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Messgröße für den Gesamtbestand und die Habitatgröße ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der TK25-Quadranten.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (erarbeitet von G. ELLWANGER, K. BURBACH, R. MAUERSBERGER, J. OTT, F.-J. SCHIEL, F. SUHLING, Stand MÄRZ 2009), der allerdings nur in einer unvollständigen Fassung vorliegt. Die Vogel-Azurjungfer ist erst im Zuge der EU-Osterweiterung in den Anhang II der FFH-Richtlinie aufgenommen worden (vgl. BURBACH & ELLWANGER 2006). In den Bewertungsvorgaben von SCHNITTER et al. (2006) ist sie noch nicht berücksichtigt.

  • Turnus: aufgrund der wenigen, meist individuenschwachen Vorkommen in Sachsen-Anhalt mindestens im 3-jährigen Rhythmus;
  • mindestens drei Begehungen im Abstand von 2-3 Wochen während der Hauptflugzeit (in der Regel Ende Mai/Anfang Juni bis Mitte Juli) bei günstigen Witterungsbedingungen (sonnig, trocken, Schattentemperatur mind. 20 °C, kein oder wenig Wind);
  • Bezugsraum der Erfassung und Bewertung sind Standard-Untersuchungsstrecken von 100 m Länge entlang der besiedelten Gräben/Fließgewässer;
  • bei kleinen isolierten Vorkommen ist eine Monitoringfläche (Zählstrecke) je Gebiet auszuwählen, bei größeren Metapopulationen mindestens 3 Monitoringflächen;
  • Abschätzung der Populationsgröße je Monitoringfläche durch Zählung der Imagines, Angabe der Gesamtabundanz bzw. von Abundanzklassen (Anzahl Imagines/Untersuchungsstrecke, Maximalwert pro Begehung);
  • Angaben zur Bodenständigkeit (Verpaarungen, Eiablagen, frisch geschlüpfte Individuen);
  • Erfassung wesentlicher Habitatparameter entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels (emerse und submerse Vegetation, Besonnungsgrad, angrenzende Nutzungen) sowie ggf. von Beeinträchtigungen (Gewässerunterhaltung, Wasserführung, ggf. sonstige Beeinträchtigungen);
  • Dokumentation des Begleitartenspektrums (Libellen).