Kleiner Abendsegler

Nyctalus leisleri (Kuhl, 1817)

Natura 2000: Anhang IV

Der Kleinabendsegler ist in allen großen Waldgebieten in Sachsen-Anhalt (Waldanteil 22 % der Landesfläche) verbreitet. Der Kleinabendsegler fehlt in Höhen über 500 m im Harz.

Die Art lebt in Laubmischwäldern, hier besonders in Wäldern mit einem hohen Eichenanteil. In diesen Wäldern ist die Zahl an Buntspechthöhlen besonders hoch, in welchen sich die Quartiere des Kleinabendseglers befinden. Der Kleinabendsegler besiedelt zwischen April und September die Wälder und lebt außerhalb der angegeben Zeit in Überwinterungsgebieten in Süd- und Südwesteuropa (OHLENDORF 2005). Verbreitungslücken in Sachsen-Anhalt gehen auf die waldarmen Offenland-Naturräume zurück. Als Offenlandjäger besiedelt der Kleinabendsegler auch kleinere Waldinseln in der ausgeräumten Agrarlandschaft, so z.B. den Wald bei Welfesholz (OHLENDORF 2006) im östlichen Harzvorland und das NSG „Müchelner Holz“. Die größten Populationsdichten erreicht der Kleinabendsegler in den collinen Lagen des Harzes, in Wäldern mit einem hohen Eichenanteil z.B. im Selke- und Bodetal. In Regionen wie dem Drömling jagt die Art bevorzugt über den großen Gräben und über der Ohre.

Die Reproduktionsquartiere der Art können ähnlich wie beim Abendsegler durch Verhören der Baumhöhlen ermittelt werden. Die meisten Quartiernachweise gelangen in Fledermauskästen. Nachweise aus Wohngebäuden sind in Sachsen-Anhalt sind nicht belegt.

Für das Monitoring ist u.a. die Verfügbarkeit von Fledermauskastenrevieren relevant. Einige Fledermauskastengebiete verschwanden in den letzten 15 Jahren bei der Holzentnahme bzw. unterlagen dem natürlichen Verfall der Kästen. Es ist eine Inventur der Fledermauskästen in Kleinabendsegler-Lebensräumen durchzuführen und gegebenenfalls mit neuen Kästen zu besetzen.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring des Kleinen Abendseglers richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population mindestens zweimal zu ermitteln. Dabei werden je Untersuchungsjahr die adulten Weibchen einmalig erfasst, z.B. durch Ausflugszählungen am Wochenstubenquartier vor dem Flüggewerden der Jungtiere oder Kastenkontrollen. Die Gesamtpopulationsgröße wird anhand von allen gemeldeten Quartierzählungen in einer biogeographischen Ebene durch das BfN bestimmt, welches darauf basierend eine Trendermittlung durchführt.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Jagdgebiet: Strukturreichtum der Offenlandschaft
  • Wochenstubenquartier: Potenzielle Quartierbäume/ha im 2 km Radius um das Wochenstubenquartier

Beeinträchtigungen

  • Jagdgebiet: Beeinträchtigung durch Windenergienutzung im Bezugsraum
  • Jagdgebiet: Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Bezugsraum (z.B. großflächiger Pestizideinsatz)
  • Wochenstubengebiet: Forstliche Nutzung im Bezugsraum (z.B. Sommereinschläge, Absenkung des Umtriebsalters, Absenkung des Quartierangebotes)
  • Weitere Beeinträchtigungen