Kleiner Abendsegler

Nyctalus leisleri (Kuhl, 1817)

Natura 2000: Anhang IV

Der Kleinabendsegler ist in allen großen Waldgebieten in Sachsen-Anhalt (Waldanteil 22 % der Landesfläche) verbreitet. Der Kleinabendsegler fehlt in Höhen über 500 m im Harz.

Die Art lebt in Laubmischwäldern, hier besonders in Wäldern mit einem hohen Eichenanteil. In diesen Wäldern ist die Zahl an Buntspechthöhlen besonders hoch, in welchen sich die Quartiere des Kleinabendseglers befinden. Der Kleinabendsegler besiedelt zwischen April und September die Wälder und lebt außerhalb der angegeben Zeit in Überwinterungsgebieten in Süd- und Südwesteuropa (OHLENDORF 2005). Verbreitungslücken in Sachsen-Anhalt gehen auf die waldarmen Offenland-Naturräume zurück. Als Offenlandjäger besiedelt der Kleinabendsegler auch kleinere Waldinseln in der ausgeräumten Agrarlandschaft, so z.B. den Wald bei Welfesholz (OHLENDORF 2006) im östlichen Harzvorland und das NSG „Müchelner Holz“. Die größten Populationsdichten erreicht der Kleinabendsegler in den collinen Lagen des Harzes, in Wäldern mit einem hohen Eichenanteil z.B. im Selke- und Bodetal. In Regionen wie dem Drömling jagt die Art bevorzugt über den großen Gräben und über der Ohre.

Die Reproduktionsquartiere der Art können ähnlich wie beim Abendsegler durch Verhören der Baumhöhlen ermittelt werden. Die meisten Quartiernachweise gelangen in Fledermauskästen. Nachweise aus Wohngebäuden sind in Sachsen-Anhalt sind nicht belegt.

Für das Monitoring ist u.a. die Verfügbarkeit von Fledermauskastenrevieren relevant. Einige Fledermauskastengebiete verschwanden in den letzten 15 Jahren bei der Holzentnahme bzw. unterlagen dem natürlichen Verfall der Kästen. Es ist eine Inventur der Fledermauskästen in Kleinabendsegler-Lebensräumen durchzuführen und gegebenenfalls mit neuen Kästen zu besetzen.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Die Messgröße für den Gesamtbestand ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der Wochenstuben, für die Habitatgröße ist die Anzahl der TK25.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Erfassung des Kleinen Abendseglers ist der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebene Schlüssel (PAN & ILÖK 2009a), der eine verkürzte Version des bei SCHNITTER et al. (2006) publizierten Standes darstellt. Ergänzend hierzu wurde das Abstimmungsprotokoll des BfN mit den jeweiligen Ländervertretern im Fledermausschutz (März 2009) herangezogen. Es enthält für einige Arten genauere Angaben zur Umsetzung des Monitorings.

Erfassung Population

Da nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gebäudequartiere und keine Überwinterungen der Art in Sachsen-Anhalt bekannt sind, beschränkt sich die Auswahl der zu erfassenden Kriterien ausschließlich auf Wochenstuben in Kästen in Wäldern.

  • Turnus: im 2-jährigen Rhythmus
  • Im Untersuchungsjahr einmalige Erfassung adulter Weibchen durch Ausflugszählung am Quartier vor dem Flüggewerden der Jungen (beachten, dass sich Kolonien auch kleinräumig aufteilen können!). Ggf. muss z. B. durch Netzfänge abgesichert werden, dass es sich bei dem Quartier um eine Wochenstube und nicht um ein Männchen-Quartier handelt.

Erfassung Habitatqualität

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus

Jagdgebiet

  • quantitative Abschätzung der relevanten Habitatparameter durch vorhandene Datengrundlagen (Forsteinrichtungsdaten, Habitattypenkartierung) und ggf. Luftbildinterpretation (z. B. Gewässerflächen, Wald-Offenland-Verhältnis) in einem 10 km-Radius um das Wochenstubenquartier als Grundlage für ein Expertenvotum

Wochenstubenquartier/Jagdgebiet

  • Erfassung des Parameters „Baumhöhlendichte“ auf 10 Probeflächen à 1 ha in einem 2 km-Radius um das Wochenstubenquartier

Erfassung Beeinträchtigungen

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus

Wochenstubenquartier/Jagdgebiet

  • Abschätzung der relevanten Einflussfaktoren (z. B. Forstwirtschaft, Eingriffe in Natur und Landschaft, Verkehrswegesicherung, Baumpflegearbeiten etc. durch Expertenvotum mit Begründung.
  • Da zurzeit keine Gebäude-Wochenstubenquartiere bekannt sind, ist das entsprechende Kriterium nicht anwendbar.