Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii (Keyserling & Blasius, 1839)

Natura 2000: Anhang IV

Der Verbreitungsschwerpunkt der größten der drei Pipistrellus-Arten liegt in den Flusslandschaften des Tieflandes. Nachweise gelangen seit dem umfangreichen Ausbringen von Fledermauskästen Anfang der 1990er Jahre vor allem in Bruch-Wäldern. Die Reproduktionsgebiete der Rauhautfledermaus decken sich meist mit denen der Mückenfledermaus. Die Rauhautfledermaus bildet oft Reproduktionsgemeinschaften mit der Großen Bartfledermaus und der Mückenfledermaus. Die natürlichen Quartiere der Rauhautfledermaus befinden sich hinter Borkenlösungen alter Bäume bzw. in Baumhöhlen. Auch hinter Verblendungen und unter Dächern von Hochsitzen im Wald wurden Quartiere nachgewiesen.

Im Cheiner Torfmoor stieg der Bestand der Rauhautfledermaus ständig. In anderen Fledermauskastengebieten, z.B. im NSG „Kreuzhorst“, stagniert der Bestand. Die südwestlichste Reproduktionsgesellschaft der Rauhautfledermaus in Sachsen-Anhalt, vergesellschaftet mit den oben genannten Arten, wurde im Ziegelrodaer Forst festgestellt (LEHMANN 2008). Winternachweise gelangen bisher nur in Ausnahmen (OHLENDORF et al. 2002).

Im Frühjahr (April und Mai) und im Spätsommer (Ende Juli bis September) zieht eine größere Zahl von Rauhautfledermäusen durch Sachsen-Anhalt, auf dem Weg zwischen ihren Reproduktionsgebieten und Überwinterungsgebieten in West- und Südeuropa. In dieser Zeit kommt es vermehrt zu Schlagopfern an Windkraftanlagen.

Kenntnisdefizite liegen insbesondere aus dem Elster-Luppe-Gebiet, der Saale südlich Plötzkau, der Unstrut und vom Nordharzvorland bis zum Großen Graben vor.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring der Rauhautfledermaus richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist der Zustand der Population mindestens zweimal zu ermitteln. Dabei werden je Untersuchungsjahr die adulten Weibchen durch Ausflugszählungen erfasst. Hierfür werden die Quartiere gesucht, z.B. während der morgendlichen Schwärmphase. Die Gesamtpopulationsgröße wird anhand von allen gemeldeten Quartierzählungen in einer biogeographischen Ebene durch das BfN bestimmt, welches darauf basierend eine Trendermittlung durchführt.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Jagd-/Wandergebiet: Gewässer und/oder Feuchtgebiete (Bruch- und Auwälder) zur Nahrungssuche im Bezugsraum vorhanden
  • Jagd-/Wandergebiet: Strukturierung der Offenlandschaft
  • Wochenstuben- und Paarungsquartier: Angebot potentieller Quartierbäume

Beeinträchtigungen

  • Jagdgebiet: Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Bezugsraum (z.B. großflächiger Pestizideinsatz im Wald)
  • Jagdgebiet: Beeinträchtigung durch Windenergienutzung im Bezugsraum
  • Wochenstubenquartier im Wald: Forstliche Maßnahmen im Bezugsraum (500m), z. B. Verlust von potentiellen Quartierbäumen
  • Wochenstubenquartier im Gebäude: Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
  • Wochenstubenquartier im Gebäude: Akzeptanz durch Hausbesitzer
  • Weitere Beeinträchtigungen