Rauhautfledermaus

Pipistrellus nathusii (Keyserling & Blasius, 1839)

Natura 2000: Anhang IV

Der Verbreitungsschwerpunkt der größten der drei Pipistrellus-Arten liegt in den Flusslandschaften des Tieflandes. Nachweise gelangen seit dem umfangreichen Ausbringen von Fledermauskästen Anfang der 1990er Jahre vor allem in Bruch-Wäldern. Die Reproduktionsgebiete der Rauhautfledermaus decken sich meist mit denen der Mückenfledermaus. Die Rauhautfledermaus bildet oft Reproduktionsgemeinschaften mit der Großen Bartfledermaus und der Mückenfledermaus. Die natürlichen Quartiere der Rauhautfledermaus befinden sich hinter Borkenlösungen alter Bäume bzw. in Baumhöhlen. Auch hinter Verblendungen und unter Dächern von Hochsitzen im Wald wurden Quartiere nachgewiesen.

Im Cheiner Torfmoor stieg der Bestand der Rauhautfledermaus ständig. In anderen Fledermauskastengebieten, z.B. im NSG „Kreuzhorst“, stagniert der Bestand. Die südwestlichste Reproduktionsgesellschaft der Rauhautfledermaus in Sachsen-Anhalt, vergesellschaftet mit den oben genannten Arten, wurde im Ziegelrodaer Forst festgestellt (LEHMANN 2008). Winternachweise gelangen bisher nur in Ausnahmen (OHLENDORF et al. 2002).

Im Frühjahr (April und Mai) und im Spätsommer (Ende Juli bis September) zieht eine größere Zahl von Rauhautfledermäusen durch Sachsen-Anhalt, auf dem Weg zwischen ihren Reproduktionsgebieten und Überwinterungsgebieten in West- und Südeuropa. In dieser Zeit kommt es vermehrt zu Schlagopfern an Windkraftanlagen.

Kenntnisdefizite liegen insbesondere aus dem Elster-Luppe-Gebiet, der Saale südlich Plötzkau, der Unstrut und vom Nordharzvorland bis zum Großen Graben vor.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Die Messgröße für den Gesamtbestand ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der Quartiere, für die Habitatgröße die Anzahl der TK25.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Erfassung der Rauhautfledermaus ist der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebene Schlüssel (PAN & ILÖK 2009a), der eine verkürzte Version des bei SCHNITTER et al. (2006) publizierten Standes darstellt. Bezugsraum für die Erfassungen sind sowohl Wochenstuben- als auch Paarungsquartiere.

Erfassung Population

  • Turnus: im 3-jährigen Rhythmus. (PAN & ILÖK (2009) schlagen 2 Erfassungen im Berichtszeitraum mit je 2 Begehungen oder 4 Erfassungen mit je 1 Begehung vor.)
  • im Untersuchungsjahr zweimalige Zählung adulter Weibchen im Wochenstubenquartier vor dem Flüggewerden der Jungen oder Erfassung im Paarungsquartier durch Zählung ausfliegender Tiere; Kastenkontrollen sind möglich
  • sofern keine Kastenquartiere verfügbar sind, ist eine Suche nach Quartieren während der morgendlichen Schwärmphase oder durch Telemetrie durchzuführen

Erfassung Habitatqualität

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus

Jagdgebiet

  • quantitative Abschätzung der relevanten Habitatparameter auf Basis vorhandener Datengrundlagen (Forsteinrichtungsdaten, Habitattypenkartierung) und ggf. Luftbildinterpretation (z. B. Gewässerflächen, Wald-Offenland-Verhältnis) in einem 5 km-Radius um das Wochenstubenquartier

Wochenstuben- und Paarungsquartier

  • Erfassung des Parameters „Baumhöhlendichte“ auf 10 Probeflächen à 1 ha in einem 5 km-Radius um das Wochenstubenquartier

Erfassung Beeinträchtigungen

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus

Jagdgebiet

  • Abschätzung der relevanten Einflussfaktoren (z. B. Forstwirtschaft, Eingriffe in Natur und Landschaft, Verkehrswegesicherung, Baumpflegearbeiten etc.) in einem 5 km-Radius um das Wochenstubenquartier

Wochenstuben- und Paarungsquartier

  • Erfassung der forstlichen Nutzung (z.B. Holzeinschlag, Biozideinsatz), Erfassung Altbaumbestände im Siedlungsbereich sowie Sanierungsmaßnahmen an Gebäudequartieren in einem 5 km-Radius (derzeit sind keine Gebäudequartiere in Sachsen-Anhalt bekannt, so dass diese Kriterien zurzeit nicht relevant sind)