Mopsfledermaus

Barbastella barbastellus (Schreber, 1774)

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV

Die Mopsfledermaus zeigt nach gegenwärtigem Kenntnisstand eine lückige Verbreitung in Sachsen-Anhalt. Winterquartiere (ca. 60) sind aus allen Teilen des Landes bekannt. Wochenstubenquartiere (ca. 10) dagegen konnten nur vergleichsweise wenige gefunden werden, die sich alle in größeren Waldgebieten befinden. Dabei wurden sowohl laub- (z. B. Colbitz-Letzlinger Heide, Südharzvorland) als auch nadelwalddominierte Bestände (Oranienbaumer Heide, Colbitz-Letzlinger Heide) besiedelt.

Bei HOFMANN (2001) wurden 57 Vorkommen der Mopsfledermaus für Sachsen-Anhalt angegeben, die sich auf sechs naturräumliche Haupteinheiten verteilten. Danach lagen ca. 30 % der Nachweise im Bereich des Elbe-Mulde-Tieflands; größere Anteile am Gesamtvorkommen wiesen noch das Thüringer Becken mit Randgebieten mit 24,6 %, das östliche Harzvorland mit 19,3 % und die Altmark mit 12,3 % auf. Geringere Anteile waren für das Sächsische Hügelland und das Erzgebirgsvorland mit 8,8 % und für den Fläming mit 5,3 % festzustellen.

Die nachgewiesenen Wochenstuben befinden sich alle in der kontinentalen Region (Elbe-Mulde-Tiefland, Altmark, Thüringer Becken mit Randplatten, Östliches Harzvorland und Börden).

In den letzten Jahren durchgeführte intensivere Untersuchungen im Westen des Landes legen jedoch den Schluss nahe, dass das Fehlen von Wochenstubennachweisen aus der atlantischen Region lediglich auf Bearbeitungslücken beruht.

Kenntnis- bzw. Bearbeitungsdefiziten hinsichtlich der Verbreitung der Mopsfledermaus bestehen nicht nur im Westen und Nordwesten des Landes, sondern auch in anderen Teilen. Zu nennen wären hier der Altkreis Halberstadt (zum großen Teil der atlantischen Region zugehörig) und vor allem der Zeitzer Forst im Süden des Landes. Aus dem letztgenannten Gebiet existieren lediglich alte Nachweise, die dringend einer Bestätigung bedürfen.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (Sommer-, Schwärm- und Winterquartiere, Einzelnachweise) gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Messgröße für den Gesamtbestand ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der Vorkommen, für die Habitatgröße die Anzahl der TK25.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Erfassung der Mopsfledermaus ist der vom Bundesamt für Naturschutz herausgegebene Schlüssel (PAN & ILÖK 2009a), der eine verkürzte Version des bei SCHNITTER et al. (2006) publizierten Standes darstellt.

Erfassung Population

Es wird deutlich zwischen Winter- und Wochenstubenquartieren unterschieden. Nach PAN & ILÖK (2009b) sind im Bundesmonitoring im atlantischen Bereich Wochenstubenquartiere zu erfassen und im kontinentalen Bereich Winterquartiere. Um eine einheitliche Erfassung und Bewertung auf der gesamten Landesfläche zu ermöglichen, sollen landesweit beide Quartierformen erfasst werden. Zudem kommt den Wochenstuben ein höherer Aussagewert zu. Der Erfassungsturnus für Wochenstuben (PAN & ILÖK [2009b]: einmal pro Berichtszeitraum) wird auf 2 Untersuchungsjahre pro Berichtszeitraum verengt, um eine adäquate und aussagefähige Datendichte zu erreichen.

Winterquartier

  • Turnus: jährlich
  • eine Kontrolle im Zeitraum vom 01.01. bis 15.02. (Dokumentation des Witterungsverlaufs)
  • Kontrolle wenn möglich erst nach mind. einwöchiger Frostperiode (Nachweiserfolg korreliert mit Kälteperioden)
  • während der Kontrollen Erfassung der für die Bewertung notwendigen Parameter (Zugänglichkeit, Einflüge, Temperatur, Luftfeuchte)

Wochenstube

  • Turnus: im 3-jährigen Rhythmus
  • An bereits bekannten Quartieren (z. B. an Gebäuden) Erfassung durch abendliche Ausflugzählungen im Juni oder/und Abfangen in der zweiten Julihälfte (Jungtiere sind flügge, Jung- und Alttiere sind zu unterscheiden).
  • Bei unbekanntem Quartierstandort (trifft in der Regel auf die Baumquartiere zu) Ermittlung mittels Telemetrie; zwischen dem 10. und 20.07. sind Netzfänge durchzuführen und bis zu drei laktierende Weibchen pro Gebiet mit Minisendern markieren und telemetrisch bis zu den Quartieren verfolgen.
  • Bei unbekanntem Quartierstandort (trifft in der Regel auf die Baumquartiere zu) Ermittlung mittels Telemetrie; zwischen dem 10. und 20.07. sind Netzfänge durchzuführen und bis zu drei laktierende Weibchen pro Gebiet mit Minisendern markieren und telemetrisch bis zu den Quartieren verfolgen.

Erfassung Habitatqualität

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus
  • Gemäß PAN & ILÖK (2009b) in der kont. Region die quantitative Bestimmung der für die Bewertung des Jagdhabitats relevanten Habitatparameter durch vorhandene Datengrundlagen (v. a. BWI, evtl. auch ATKIS und andere bundesweit verfügbare Datenquellen). Daten und Auswertung werden zentral vom BfN erstellt (PAN & ILÖK 2009a).
  • Gemäß PAN & ILÖK (2009a) ist in der atl. Region die Bestimmung der für die Bewertung des Jagdhabitats relevanten Habitatparameter durch Ermittlung der Grenzlinienlänge (Waldränder, Bestandesgrenzen, Lichtungen, etc.) z. B. mit Hilfe von Luftbildern. Für Sachsen-Anhalt sind diese Parameter nicht sinnvoll zu erfassen und zu bewerten.
  • Daher wird als einziger Parameter sowohl im kontinentalen und atlantischen Bereich die Anzahl Biotopbäume Bäume mit abstehender Rinde oder Höhlen und stehendes Totholz auf mindestens 3 Probeflächen à 1 ha in einem Radius von 2 km um die Wochenstuben erfasst. Die Erfassung der „Baumhöhlendichte“ erfolgt außerhalb der Vegetationszeit, zwischen November und März bzw. bei Telemetrieuntersuchungen im Juli.
  • Im Winterquartier durch Begehungen (Überprüfung der Zugänglichkeit, Einflüge und Hangplatzmöglichkeiten, Temperatur und Luftfeuchte).

Erfassung Beeinträchtigungen

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus
  • Berücksichtigung aktueller Einflussfaktoren (z. B. Forstwirtschaft – u. a. Nutzungsintensivierung, Verlust von Baumquartieren, Eingriffe in Natur und Landschaft, sofern sie die Habitatqualität beeinträchtigen, Bau- und Sanierungsmaßnahmen am Sommerquartier).