Graues Langohr

Plecotus austriacus (J. Fischer, 1829)

Natura 2000: Anhang IV

Die Art ist in Sachsen-Anhalt im Tiefland verbreitet und übersteigt nur selten die Höhe von 300 m ü. NN. Es liegen bedeutend weniger Nachweise vom Grauen Langohr als vom Braunen Langohr vor. Es gibt nur wenige Reproduktionsquartiere vom Grauen Langohr. Vergesellschaftungen von Grauem und Braunem Langohr in Reproduktionsquartieren wurden noch nicht beobachtet. Das nördlichste bekannte Reproduktionsquartier in Sachsen-Anhalt befindet sich bei Stendal in der Altmark. Das Graue Langohr bevorzugt wärmegetönte Landschaften, daher ist sie auch in den Siedlungen der Offenlandbereiche verbreitet. In Fledermauskästen wird die Art nur sehr selten angetroffen. In der Colbitz-Letzlinger Heide befindet sich das größte Reproduktionsquartier mit ca. 60 Individuen.

Überwinterungsplätze sind nur wenige bekannt. Es werden meist nur Einzeltiere in trockenen und kühlen Kellern, Bunkern und Stollen außerhalb des Harzes nachgewiesen. Es gibt große Kenntnisdefizite zur Verbreitung der Art.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25 (d. h. mit mind. einem aktuellen Präsenznachweis). Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend und die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.

Die Messgröße für den Gesamtbestand ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der Wochenstuben, für die Habitatgröße ist die Anzahl der TK25.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (PAN & ILÖK [2009a], Stand März 2009), welcher im Wesentlichen dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand entspricht. Ergänzend hierzu wurde das Abstimmungsprotokoll des BfN mit den jeweiligen Ländervertretern im Fledermausschutz verwendet (März 2009). Es enthält für einige Arten genauere Angaben zur Umsetzung des Monitorings.

Erfassung Population

Nach Vorlage PAN & ILÖK (2009a) beschränkt sich die Auswahl der zu erfassenden Kriterien ausschließlich auf die Wochenstuben und Jagdgebiete der Art. Wochenstube

  • Turnus: im 2-jährigen Rhythmus
  • im Untersuchungsjahr einmalige Zählung adulter Weibchen durch Ausflugszählung am Quartier vor dem Flüggewerden der Jungtiere oder durch Zählung im Gebäudequartier an heißen Sommertagen.

Erfassung Habitatqualität

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus

Jagdgebiet

  • Abschätzung relevanter Habitatparameter (Anteil strukturreicher und extensiv genutzter Kulturlandschaft (z. B. Streuobstbestände, Hecken, inkl. Waldrandstrukturen u.ä.)) auf der Basis vorhandener Datengrundlagen (Forsteinrichtungen, Landwirtschaftsbehörden [in Sachsen-Anhalt bisher ALF], Habitattypenkartierung, Biotopkartierung) und ggf. Luftbildinterpretation in einem 5 km-Radius um das Wochenstubenquartier

Wochenstubenquartier

  • Ermittlung von Gebäudespalten und sonstigen Habitatelementen im Quartierbereich, z.T. als Grundlage für ein Expertenvotum

Erfassung Beeinträchtigungen

  • Turnus: im 6-jährigen Rhythmus

Wochenstubenquartier

  • Erfassung möglicher Beeinträchtigungen der Gebäudesubstanz während der turnusmäßigen Quartierkontrollen

Jagdgebiet

  • Erfassung von Änderungen im Lebensraum des Verbreitungsgebietes, insbesondere Erfassung der Beeinträchtigung durch forstwirtschaftliche und landwirtschaftlichen Maßnahmen als Grundlage für ein Expertenvotum
  • Erfassung der Zerschneidung (Anteil UZV [Unzerschnittener Verkehrsarmer Raum] > 50 km²) in einem 5 km-Radius um das Wochenstubenquartier