Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling

Phengaris nausithous (Bergsträsser, 1779)

Natura 2000: Anhang II, Anhang IV

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling Lebensraum

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling kam bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts hinein besonders im südlichen Teil Sachsen-Anhalts vor und war hier weit verbreitet (z.B. BERGMANN 1952). Extensiv genutzte Auenwiesen (Wiesenknopf-Silgenwiesen) entlang der Flüsse stellten damals die bevorzugten Lebensräume dar. Insgesamt konnten für das Bundesland 72 Fundmeldungen zusammengetragen werden (EVSA 2000) und M. nausithous stellt damit die häufigste Anhang-II-Art dar.

Die Mehrzahl dieser zusammengetragenen Daten bezieht sich aber auf die Elbe-Mulde-Region, wo die Art besonders in der Umgebung von Dessau auch noch bis zum Hochwasser des Jahres 2002 manchmal sogar recht zahlreich nachgewiesen wurde. Der Norden Sachsen-Anhalts war von jeher spärlich besiedelt. Hier liegen seit Jahrzehnten keine Neumeldungen vor, so dass die Bestände als erloschen gelten.

Insgesamt konnte der Falter aus acht naturräumlichen Haupteinheiten nachgewiesen werden. Neben dem Schwerpunktvorkommen im Elbe-Mulde-Tiefland (D10) mit etwa 63 % der Gesamtmeldungen beherbergten auch die Elbetalniederung (D09), der Fläming (D11), das Thüringer Becken mit Randplatten (D18), das Sächsisches Hügelland und das Erzgebirgsvorland (D19), das Östliche Harzvorland mit Börden (D20), die Altmark (D29) und das Nördliche Harzvorland (D33) zumindest zeitweilig vereinzelte Populationen. Nachweise jüngeren Datums stammten aus den Naturräumen D10, D19, D20 und D33 (EVSA 2000).

Der Dunkle Wiesenknopf-Ameisenbläuling besitzt in Sachsen-Anhalt seine Arealnordgrenze, was Bestandesschwankungen teilweise erklärlich macht. Ein Teil des Bestandesrückganges geht aber mit großer Wahrscheinlichkeit auf das Hochwasserereignis des Jahres 2002 zurück, was neben dem Verschwinden der Falter auch erhebliche negative Einflüsse auf die zur Entwicklung unabdingbaren Ameisenpopulationen hatte. Während sich deren Bestände langsam wieder erholen, fehlt für den Falter offenbar das Potenzial an Spenderpopulationen zur Wiederbesiedlung ehemals individuenreicher Standorte, vor allem im Bereich des SCI 067 „Dessau-Wörlitzer Elbauen“.

Während der Erfassungen zum Monitoring im Jahre 2006 (EVSA & RANA2006) konnte die Art an zwei Standorten außerhalb von FFH-Gebieten neu nachgewiesen werden – der Bereich des „Wendsees“ in der Taubeniederung zwischen Groß Rosenburg und Breitenhagen und mehrfach in unmittelbarer Nachbarschaft der beiden FFH-Gebiete 141 „Saale-, Elster-, Luppe-Aue zwischen Merseburg und Halle“ und 143 „Elster-Luppe-Aue“.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring des Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläulings richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Die Populationsgröße wird in zwei Untersuchungsjahren pro Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) mit jeweils mindestens zwei Begehungen zwischen Mitte Juli bis Mitte August ermittelt. Die Erfassung erfolgt durch Zählung der Falter entlang von Transekten auf Teilflächen mit blühendem Sanguisorba officinalis. Dabei ist keine strikte Standardisierung hinsichtlich Transektlänge und Begehungszeit erforderlich, die Flächen werden je nach Form und Übersichtlichkeit in Linien mit ca. 10–15 m Abstand langsam und vollständig abgeschritten, wobei besonders auf die Sanguisorba-Blütenköpfe geachtet wird. Bei der Erfassung ist auf die Einhaltung der Standardbedingungen für eine Kartierung zu achten; so sollte die Aufnahme zwischen 10–17 Uhr bei mindestens 18 °C Lufttemperatur, einer Bewölkung von höchstens 50 % und einer Windstärke von max. 3 auf der Beaufort-Skala erfolgen.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Flächenanteil mit geringer bis mittlerer Störungsintensität
  • Anzahl besiedelter Teilflächen mit > 30 blühenden Sanguisorba officinalis-Individuen bzw. Clustern pro ha
  • Alternativ: Gesamtanzahl blühender Sanguisorba officinalis-Individuen
  • Verbundsituation der Teilhabitate (Entfernung in m) der nächstgelegenen, bekannten Habitate außerhalb des Bezugsraumes

Beeinträchtigungen

  • Aufgabe habitatprägender Nutzung (z.B. Wiesenmahd, Beweidung)
  • Wiesenmahd zwischen 15. Juni und 1. September
  • Weitere Beeinträchtigungen