Kreuzkröte

Epidalea calamita Laurenti, 1768

Natura 2000: Anhang IV
Rote Liste Deutschland: 2 - stark gefährdet
Rote Liste Sachsen-Anhalt: 2 - stark gefährdet

Die Kreuzkröte zählt in Sachsen-Anhalt zu den relativ weit verbreiteten Arten. Verbreitungsschwerpunkte bestehen in weiten Teilen der Altmark, in den großen Flusstälern und ihren Randbereichen, im Nördlichen und Östlichen Harzvorland sowie in den Braunkohlebergbaufolgelandschaften. Andere Landesteile werden dagegen fast oder vollständig gemieden, wie die gewässerarme Magdeburger Börde oder die großen Waldgebiete (Fläming, Dübener Heide, Mosigkauer Heide u.a.). Ebenso fehlt die Art in der collinen und montanen Höhenstufe, somit im gesamten Harz (MEYER et al. 2004, MEYER & SY 2004).

Nach 1988 waren in Sachsen-Anhalt elf naturräumliche Haupteinheiten besiedelt. Darunter entfallen knapp 37 % der Fundpunkte auf die Altmark (D29), 16 % auf die Elbtal-Niederung (D09) und 12 % auf das Elbe-Mulde-Tiefland (D10). Auf die Haupteinheiten der atlantischen Region (D28 – Lüneburger Heide und D31 — Weser-Aller-Flachland) entfallen ca. 6 % der Nachweise. Die Mehrzahl der Vorkommen liegt außerhalb von FFH-Gebieten, dennoch ist die Kreuzkröte für ca. 30 FFH-Gebiete in Sachsen-Anhalt nachgewiesen worden.

Karte: Von der Art besiedelte Messtischblattquadranten (Gesamtdatenbestand LAU, Zeitraum 2001-2022, s. Detailkarte)

Entsprechend dem von MEYER et al. (2004) dargestellten Kenntnisstand ist die Verbreitungssituation gut bekannt, größere Bearbeitungslücken existieren nicht. Dennoch muss aufgrund der z.T. sehr unsteten, nutzungsgeprägten Lebensräume bereits wieder mit Veränderungen der Verbreitungs- und Bestandssituation gerechnet werden.

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise gesammelt und auf Basis der TK 25 dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ TK 25, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes. Da diese Pionierart sehr dynamisch und unstet ist und ungeeignete Habitate relativ schnell verlässt, sind verstärkte Aktivitäten zur Überwachung des Verbreitungsgebietes erforderlich (über Datensammlungen hinaus gezielte Erfassungen).

Messgröße für den Gesamtbestand und die Habitatgröße ist nach PAN & ILÖK (2009b) die Anzahl der TK25-Quadranten.

Erfassungsmethodik

Grundlage für die Vorgehensweise ist der Kartier- und Bewertungsschlüssel des Bundesamtes für Naturschutz (erarbeitet von P. SCHMIDT, J. GRODDECK, M. HACHTEL in PAN & ILÖK 2009a, Stand MÄRZ 2009), welcher im Wesentlichen dem von SCHNITTER et al. (2006) publizierten Stand entspricht.

  • Turnus: im 3-jährigen Rhythmus;
  • mindestens drei Begehungen im Zeitraum Ende April bis Mitte Juli nach Sonnenuntergang, den Begehungen sollten warme Nächte mit Niederschlag (möglichst nach einer längeren Trocken- oder Kälteperiode) vorausgegangen sein;
  • Bezugsraum der Erfassung und Bewertung sind einzelne Gewässer bzw. Gewässerkomplexe und deren unmittelbare Umgebung (ca. 300 m);
  • Abschätzung der Populationsgröße je Monitoringfläche nachts durch Verhören und Zählen (bei sehr großen Populationen durch Schätzung) rufender Tiere, tagsüber durch Zählen von Laichschnüren;
  • Ermitteln des Maximalwertes der pro Begehung gefundenen Tiere bzw. Laichschnüre;
  • Dokumentation des Begleitartenspektrums (Amphibien);
  • Erfassung wesentlicher Habitatparameter und von Beeinträchtigungen entsprechend den Erfordernissen des Bewertungsschlüssels:
  • Anzahl und Größe der zum Vorkommen gehörenden Gewässer,
  • Ausdehnung der Flachwasserzonen bzw. Anteil der flachen Gewässer am Komplex,
  • Besonnung der Gewässer,
  • submerse und emerse Vegetation,
  • Bodenqualität des Gewässerumfeldes (Tongehalt [Fingerprobe], Grabfähigkeit),
  • Offenlandcharakter des Landlebensraumes (Rohböden oder vegetationsarme Flächen),
  • Entfernung des nächsten besiedelten Gewässerkomplexes,
  • Fischbestand und fischereiliche Nutzung (gutachterliche Einschätzung),
  • Vereinbarkeit des Nutzungsregimes mit der Ökologie der Art (ggf. Anzeichen einer Gefährdung durch die Nutzung),
  • Sukzession oder nutzungsbedingter Verlust von Offenlandhabitaten (durch Aufforstung, Rekultivierung, Bebauung, etc.),
  • Fahrwege im Jahreslebensraum bzw. an diesen angrenzend,
  • Isolation durch monotone, landwirtschaftliche Flächen oder Bebauung.
Nr.FFH-GebietName
FFH-Monitoring-Gebiete für die Kreuzkröte