Graues Langohr

Plecotus austriacus (J. Fischer, 1829)

Natura 2000: Anhang IV

Die Art ist in Sachsen-Anhalt im Tiefland verbreitet und übersteigt nur selten die Höhe von 300 m ü. NN. Es liegen bedeutend weniger Nachweise vom Grauen Langohr als vom Braunen Langohr vor. Es gibt nur wenige Reproduktionsquartiere vom Grauen Langohr. Vergesellschaftungen von Grauem und Braunem Langohr in Reproduktionsquartieren wurden noch nicht beobachtet. Das nördlichste bekannte Reproduktionsquartier in Sachsen-Anhalt befindet sich bei Stendal in der Altmark. Das Graue Langohr bevorzugt wärmegetönte Landschaften, daher ist sie auch in den Siedlungen der Offenlandbereiche verbreitet. In Fledermauskästen wird die Art nur sehr selten angetroffen. In der Colbitz-Letzlinger Heide befindet sich das größte Reproduktionsquartier mit ca. 60 Individuen.

Überwinterungsplätze sind nur wenige bekannt. Es werden meist nur Einzeltiere in trockenen und kühlen Kellern, Bunkern und Stollen außerhalb des Harzes nachgewiesen. Es gibt große Kenntnisdefizite zur Verbreitung der Art.

Erfassung der Verbreitung

Um das Verbreitungsgebiet der Art in Sachsen-Anhalt sowie dessen mögliche Veränderungen erfassen zu können, werden alle Präsenznachweise (z.B. aus gezielten Kartierungen) gesammelt und auf Basis des 10-km-LAEA-Rasters dargestellt. Als Verbreitungsgebiet gilt dann die gesamte Fläche der „positiven“ 10-km-Raster, d.h. mit mindestens einem aktuellen Präsenznachweis. Die Erfassung der Nachweise erfolgt laufend, die Auswertung zum Ende des jeweiligen Berichtszeitraumes.


FFH-Stichprobenmonitoring

Das FFH-Stichprobenmonitoring des Grauen Langohrs richtet sich nach den bundesweit gültigen Methodenstandards in BfN & BLAK (2017). Die Bewertung des Erhaltungszustands einzelner Monitoringgebiete resultiert aus Teilbewertungen der Kriterien „Zustand der Population“, „Habitatqualität“ und „Beeinträchtigungen“.

Innerhalb einer Berichtsperiode (6-Jahreszeitraum) ist die Populationsgröße mindestens dreimal zu ermitteln. Hierzu werden die adulten Weibchen je Untersuchungsjahr einmalig durch Ausflugszählungen am Quartier vor dem Flüggewerden der Jungtiere oder durch Zählung am Hangplatz erfasst. Die Gesamtpopulationsgröße wird anhand von allen gemeldeten Quartierzählungen in einer biogeographischen Ebene durch das BfN bestimmt, welches darauf basierend eine Trendermittlung durchführt.

Die Bewertung der Habitatqualität und Beeinträchtigungen erfolgt je Berichtsperiode einmalig anhand der folgenden Unterkriterien:

Habitatqualität:

  • Jagdgebiet: Strukturierung der Offenlandschaft

Beeinträchtigungen

  • Jagdgebiet: Forstwirtschaftliche Maßnahmen im Bezugsraum (z.B. großflächiger Pestizideinsatz)
  • Wochenstubenquartier: Veränderungen im und am Gebäude (z.B. Beleuchtung)
  • Wochenstubenquartier: Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden
  • Wochenstubenquartier: Akzeptanz durch Hausbesitzer
  • Weitere Beeinträchtigungen